„Das Land plant mit einem Aufwuchs beim KFA für 2025 und 2026. Damit soll den steigenden Belastungen in den kommunalen Haushalten Rechnung getragen werden. Über die genaue Höhe der Steigerungsrate wird die Landesregierung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2025/2026 entscheiden, der letztlich vom Landtag beschlossen wird“, sagten Finanzministerin Doris Ahnen und Innenminister Michael Ebling im Anschluss an die Sitzung.
Es gibt einerseits eine deutliche Steigerung bei der vorläufig ermittelten Mindestfinanzausstattung und andererseits auch eine erwartete Normalisierung bei dem Aufkommen der Finanzausgleichsumlage. Dieser ist der Solidaranteil der finanzstarken Kommunen zugunsten der finanzschwachen Kommunen im KFA. Das Aufkommen der Finanzausgleichsumlage wird aus heutiger Sicht in den Jahren 2025 und 2026 deutlich sinken und wahrscheinlich jeweils rund 65 Mio. Euro betragen. Die Mindestfinanzausstattung erfährt vorläufig berechnet eine deutliche Steigerung um 199 Mio. Euro (+6,4%) und 261 Mio. Euro (+8,4%) jeweils gegenüber dem Jahr 2024.
„Wir haben den KFA von 2013 bis 2024 um 86 Prozent erhöht. Die Verbesserungen bei den einzelnen Gebietskörperschaften sind seitdem deutlich erkennbar. Die Fortsetzung dieser Unterstützung haben wir heute in Aussicht gestellt“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Dem KFA kommt als ergänzende Finanzierung eine besondere Bedeutung zu. In der Kommission wurde aber auch erwähnt, dass noch andere Zuweisungen durch das Land und den Bund in fast gleicher Höhe wie beim KFA die Kommunen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützen. Diese Leistungen insgesamt stellen mit gut 7,5 Mrd. Euro (2024) gut 40% der kommunalen Gesamteinnahmen und entsprechen knapp einem Drittel der Gesamtausgaben des Landes. „Dieser hohe Anteil der Kommunalzuweisungen am Landeshaushalt verdeutlicht die hohe Priorität, die die Landesregierung dem Thema Kommunalfinanzen beimisst“, unterstrich der Chef der Staatskanzlei Fabian Kirsch.