| Förderbescheid

Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen überreicht Förderbescheid an die WB Wohnraum Mainz GmbH & Co. KG

Mit einem ISB-Darlehen in Höhe von insgesamt 2 Millionen Euro und einem Tilgungszuschuss in Höhe von fast 350.000 Euro fördert das Land Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Neubau von drei Wohnhäusern im Mainzer Stadtteil Ebersheim. Im Rahmen des Bauvorhabens „In den Teilern“ entstehen insgesamt 75 Wohnungen, von denen 28 gefördert sind. Geplant sind zudem ein Mietertreff und eine Pflegestation. Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen überreichte gemeinsam mit Ulrich Dexheimer, Vorstandssprecher der ISB, die Förderzusage an die Geschäftsführer der WB Wohnraum Mainz GmbH & Co. KG, Thomas Will und Franz Ringhoffer.
Gruppe von Menschen mit Bescheid
(v.l.n.r.): Franz Ringhoffer (WB), Matthias Gill (Ortsvorsteher Mainz-Ebersheim), Marianne Grosse (Beigeordnete), Doris Ahnen (Finanz- und Bauministerin), Ulrich Dexheimer (ISB), Thomas Will (WB); © ISB RLP

„Insbesondere in den sogenannten Schwarmstädten, zu denen auch Mainz gehört, muss zusätzlicher – und vor allem bezahlbarer – Wohnraum dringend geschaffen werden. Daher freue ich mich heute besonders, dieses Projekt hier in der Landeshauptstadt zu fördern. Ich begrüße sehr, dass das Objekt auch die älteren und pflegebedürftigen Menschen im Blick hat. Durch die Errichtung nach dem sogenannten ‚Bielefelder Modell‘ können Bürgerinnen und Bürger möglichst lange selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben, da Hilfs- und Betreuungsangebote vor Ort verfügbar sind. Das nachbarschaftliche Miteinander wird durch den geplanten Mietertreff gestärkt. Hier können der Quartiersansatz und die Idee des gemeinschaftlichen Wohnens gelebt werden“, sagte Ahnen.

„Mit der Umnutzung des Areals der alten Druckerei in Ebersheim können wir die Strategie der Stadt Mainz zur Deckung des Wohnraumbedarfs gezielt umsetzen. Dies geschieht vor allem durch die Umwandlung von bislang nicht für das Wohnen genutzten Flächen und durch kleinteiligere Projekte in den Stadtteilen. Wir haben im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eng mit der Wohnbau Mainz zusammengearbeitet und ich freue mich sehr über die Verwirklichung dieses wie ich finde beispielhaften Wohnprojektes“, erklärte Marianne Grosse, Dezernentin für Bauen, Denkmalpflege und Kultur.

 „Unsere Stadt wächst. Mit dem Neubau tragen wir der demografischen Entwicklung Rechnung und schaffen für die Mieterinnen und Mieter die Voraussetzungen, um hier langfristig unbeschwert wohnen und leben zu können“, so Thomas Will, Geschäftsführer der WB Wohnraum Mainz GmbH & Co. KG. Die Wohnungen gliedern sich in das Wohnquartierskonzept „Zuhause in Mainz – miteinander sorgenfrei leben“ ein. Die ersten Bewohner werden voraussichtlich Anfang 2018 einziehen können. Sämtliche Wohnungen sind barrierearm und verfügen über eine Terrasse oder Loggia. Besonderheit des Projektes ist das geplante Servicebüro des Pflegekooperationspartners, das den Bewohnerinnen und Bewohnern Sicherheit vor Ort bietet. Dort gibt es umfassende Beratung und Hilfe ohne Betreuungspauschale. „Durch die Förderung ist es möglich, die 28 der insgesamt 75 Wohnungen im Einstieg zu einer Nettokaltmiete von maximal 7,25 Euro pro Quadratmeter im Monat zu vermieten“, erläutert Franz Ringhoffer, Geschäftsführer der WB Wohnraum Mainz GmbH & Co. KG. Marktuntersuchungen haben gezeigt, dass es gerade in Ebersheim eine große Nachfrage nach seniorengerechten und bezahlbaren Wohnungen gibt, so Ringhoffer weiter.

Durch die Anfang des Jahres eingeführten Tilgungszuschüsse sind die Rahmenbedingungen für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau deutlich verbessert worden. „In den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 sind bei der ISB insgesamt Anträge für die Förderung von über 1.917 Wohneinheiten eingegangen. Es wurden Mittel in Höhe von rund 132 Millionen Euro beantragt“, sagte Dexheimer. Die Höhe der Tilgungszuschüsse zu den Grunddarlehen richtet sich nach den Fördermietenstufen und der Einkommensgruppe der Mieterhaushalte. Zudem werden für Zusatzdarlehen, etwa für standortbedingte Mehrkosten, Abrisskosten oder unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Einbau von Aufzügen landesweit Tilgungszuschüsse von bis zu 25 Prozent gewährt.

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