Der heute im Bundesrat beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung will wirtschaftlichen Beziehungen zu Personen in oder mit Bezug zu nicht kooperativen Staaten ihre steuerliche Attraktivität entziehen. Die Initiative geht auf neue EU-Vorgaben zurück, die Deutschland umsetzt und sogar übererfüllt. „Verbindungen zu Steueroasen werden häufig geschaffen, um sich einer angemessenen Besteuerung zu entziehen. Hier ist es richtig, im Rahmen der EU gemeinsam vorzugehen“, sagte Ministerin Ahnen. Erstmals sollen durch den Gesetzentwurf konkrete Folgen an die Listung eines Staates auf der sogenannten „Schwarzen Liste“ der EU geknüpft werden.
Zugleich machte Ministerin Ahnen deutlich, dass diese und weitere Maßnahmen der letzten Jahre zwar Verbesserungen gebracht haben, aber weitere Schritte erforderlich sind. So komme es im Moment auch auf neue internationale Vereinbarungen an. „Die OECD-Staaten möchten sich weltweit bis Mitte dieses Jahres auf eine weitreichende Reform der Unternehmenssteuern verständigen. Neben der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft steht insbesondere der deutsch-französische Vorschlag für eine globale Mindestbesteuerung im Mittelpunkt. Politisch bekommt die Debatte Rückenwind durch die neue US-Regierung. Eine Einigung in dieser bedeutenden Frage wäre ein Meilenstein für die Steuergerechtigkeit, damit sich künftig niemand mehr einem fairen Beitrag entziehen kann“, hielt Finanzministerin Doris Ahnen abschließend fest.