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Bauministerkonferenz: Beschlüsse für einfaches, schnelles und kostengünstiges Bauen

Anlässlich der heute zu Ende gegangenen Bauministerkonferenz in Würzburg begrüßt Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen die dort verabschiedeten Beschlüsse zur Erleichterung des Planens und Bauens. „Die erreichten Beschlüsse unter anderem zur expliziten Berücksichtigung des seriellen Bauens in den Förderprogrammen des sozialen Wohnungsbaus, der zügigen Umsetzung der Ergebnisse des Runden Tisches zum seriellen, modularen und systemischen Bauen und Sanieren und verschiedene Änderungen in der Musterbauordnung der Länder zielen schwerpunktmäßig auf die Umsetzung von einfacherem, schnelleren und kostengünstigeren Bauen ab“, so Bauministerin Doris Ahnen.

„Als rheinland-pfälzische Bauministerin habe ich mich zudem für die zukünftige elektronische Bekanntgabe und Zustellung von Baugenehmigungen stark gemacht. Darüber hinaus begrüßen wir es als Länder, dass der Bund am gestrigen Tag die Eckpunkte zum Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt hat. Ich bin überzeugt, dass all diese vielfältigen Maßnahmen insbesondere für die Entstehung von mehr bezahlbarem Wohnungsbau Wirkung entfalten werden“, so Ahnen.

Mit den Beschlüssen wird ein weiterer wichtiger Schritt für die zukunftsgerichtete Fortentwicklung des Rechtsrahmens beim Bauen und für die Umsetzung eigener bau- und wohnungspolitischer Maßnahmen in den Ländern angestoßen.

„Für die Gestaltung und Umsetzung einer guten Wohnungspolitik in Rheinland-Pfalz pflegen wir als Landesregierung bereits seit vielen Jahren eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen im Bereich des Wohnungsbaus Verantwortung tragenden Akteuren. In unserem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen kümmern wir uns aktuell und gemeinsam sehr intensiv darum, dass die neuen Handlungsmöglichkeiten in der kommunalen und unternehmerischen Praxis bekannt sind und intensiv genutzt werden. Dazu zählt auch die Anwendung des zuletzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten „Bau-Turbos“, erklärte Ahnen. So werde es schon Anfang Dezember 2025 in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden einen weitreichenden Austausch mit den kommunalen Verantwortlichen im Land über Umsetzungsfragen des Bau-Turbos im Baugesetzbuch und zu den entsprechenden Anpassungen in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) geben. 

Zu den neuen Möglichkeiten gehören auch die jüngsten Änderungen im Bauordnungsrecht, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag dazu leisten werden, um das Bauen schnell zu erleichtern. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat die LBauO bereits im September 2025 an verschiedenen Stellen im Einklang mit der Musterbauordnung modernisiert. Der Schwerpunkt liegt im Bauen im Bestand, um schnell neuen Wohnraum gerade dort zu ermöglichen, wo er dringend benötigt wird. Flexible und innovative bautechnische Lösungen im Sinne des Gebäudetyps E werden im Bestand, aber auch bauaufsichtlich für den Neubau ermöglicht. Den hierzu gerade vom Bund angestoßenen Gesetzgebungsprozess werden wir konstruktiv begleiten. Flankiert werden all diese Maßnahmen durch aktualisierte Technische Baubestimmungen, die Erleichterungen für den Schallschutz und den Holzbau mit sich bringen. Ergänzt werden die Erleichterungen im Baurecht mit dem digitalen Bauantrag, der fest verankert ist und aktuell bei allen Bauaufsichtsbehörden im Land implementiert wird.

Neben all diesen Aktivitäten zu Erleichterungen und Vereinfachungen im Wohnungsbau ist und bleibt die soziale Wohnraumförderung auch zukünftig ein zentraler Baustein der rheinland-pfälzischen Wohnungspolitik. Im laufenden Doppelhaushalt 2025/2026 stehen pro Jahr jeweils 350 Millionen Euro an Fördermitteln für die Wohnraumförderung zur Verfügung; dies bedeutet eine fast Verdopplung gegenüber dem Jahr 2024. „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir auch die vom Bund signalisierte Bereitschaft zur weiteren Aufstockung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in den kommenden Jahren und die Entwürfe der entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen für die Programmjahre 2026 und 2027 sehr“, so Bauministerin Ahnen.
 

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