Auch die den Förderkonditionen zugrunde liegenden Fördermietenstufen wurden angepasst. „Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den differenzierten Bedingungen und Entwicklungen auf den regionalen Wohnungsmärkten gerecht zu werden. Auf Grundlage der Ergebnisse werden insgesamt 47 kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden in höhere Fördermietenstufen eingestuft. Insbesondere im Umland unserer Großstädte und in den wachsenden Mittelstädten soll dadurch einer Anspannung der dortigen Wohnungsmärkte wirksam begegnet werden“, erklärte Ministerin Ahnen.
Besonders gut nachgefragt wurde im abgelaufenen Jahr neben dem Programm zur Bildung von Wohneigentum die Förderung mit den zum Januar 2016 eingeführten Tilgungszuschüssen, die in Zeiten des Niedrigzinsniveaus Förderanreize bieten. „Da wir mit den Tilgungszuschüssen positive Erfahrungen gemacht haben, haben wir dieses Förderinstrument weiter ausgebaut“, so die Bauministerin. Unterstützt werde die Anpassung der Programme dadurch, dass der Bund den Ländern für die Jahre 2017 und 2018 jeweils weitere 500 Mio. Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stelle.
Die Tilgungszuschüsse bei der Mietwohnungsbauförderung werden erhöht; es werden nunmehr bis zu 30 Prozent der Rückzahlungsbeträge der Grunddarlehen vom Land getilgt. Bei der Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen und Studierendenwohnheimen werden Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent der Darlehen gewährt; damit kann der Wohnungsbestand auch in den ländlichen Regionen bedarfsgerecht und sozialverträglich aufgewertet werden, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit. Dem dient auch die verbesserte Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum mit zinsverbilligten Darlehen.
Über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) setzt das Land die Förderprogramme um. „Mit den nachrangigen Darlehen der ISB erhalten Investoren und Bauherren günstige Konditionen und die mitfinanzierenden vorrangigen Hausbanken ein hohes Maß an Sicherheit“, erklärte Vorstandssprecher Ulrich Dexheimer. Die ISB-Darlehen werden direkt bei der Förderbank beantragt.
„Das Land fördert bereits mit vielfältigen Programmen den sozialen Wohnungsbau, das studentische Wohnen sowie die Modernisierung von Mietwohnungen und selbst genutztem Wohnraum. Darauf ruhen wir uns jedoch nicht aus und gestalten die soziale Wohnraumförderung mit diesem Maßnahmenpaket noch attraktiver. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 sind jeweils 300 Mio. Euro Fördermittel unter Einbeziehung des Kreditvolumens der ISB vorgesehen“, so Ministerin Ahnen abschließend.
Das Maßnahmenpaket wurde unter Einbeziehung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz entwickelt. Dem Bündnis gehören mehr als 20 Institutionen an.
Im Jahr 2016 wurden in den Förderprogrammen des Landes insgesamt Anträge für 2.397 Wohneinheiten gestellt; für 1.855 Wohneinheiten wurde eine Zusage erteilt, was nach dem vorläufigen Jahresabschluss einem Fördervolumen von über 130 Mio. Euro entspricht. „Das Fördervolumen von über 130 Mio. Euro ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem Jahr 2015. 2015 lag das Fördervolumen bei 87,7 Mio. Euro“, so Ministerin Ahnen.
Hintergrundinformationen zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz
Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz wurde auf Initiative des Finanz- und Bauministeriums am 20. Oktober 2015 gegründet. Ziel des Bündnisses, das von der Landesregierung und weiteren 20 Institutionen getragen wird, ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Außerdem soll bestehender bezahlbarer Wohnraum erhalten und sozialverträglich weiterentwickelt werden. Am 15. Dezember 2015 unterzeichneten die Bündnispartner eine gemeinsame Erklärung, mit der sie ihren Willen bekunden, sich aktiv für die Verwirklichung der angestrebten Ziele einzusetzen.
Mitglieder des Bündnisses sind:
Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Bauforum Rheinland-Pfalz
Verband Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz
BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/ Rheinland-Pfalz/ Saarland
Deutscher Mieterbund Landesverband Rheinland-Pfalz
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz
Haus & Grund Rheinland-Pfalz
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Landkreistag Rheinland-Pfalz
LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz
Stadt Landau in der Pfalz
Landeshauptstadt Mainz
Stadt Speyer
Stadt Trier
Städtetag Rheinland-Pfalz
Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz