„Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um Mieten in angespannten Märkten zu begrenzen und Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen zu entlasten. Nach der Verlängerung auf Bundesebene nutzen wir die Möglichkeit, die Regelung in Rheinland-Pfalz zu erneuern und die Gebietskulisse zu aktualisieren“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen. „Neu in die Regelung aufgenommen werden Worms, der Rhein-Pfalz-Kreis und der Landkreis Alzey-Worms, um auch hier dem angespannten Wohnungsmarkt Rechnung zu tragen.“
Nach der Mietpreisbremse dürfen die Mieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt grundsätzlich nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auf Basis aktueller wissenschaftlicher Analysen werden die Städte Mainz, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Speyer und Worms sowie die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis und im Landkreis Alzey-Worms als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen.
Rheinland-Pfalz nutzt seit 2015 das Instrument der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Die Kriterien zur Identifizierung der Gebietskulisse in Rheinland-Pfalz sind seit 2015 unverändert und beruhen auf wissenschaftlichen Gutachten der empirica AG. Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt demnach im Wesentlichen vor, wenn die Leerstandsquote unter 4 Prozent liegt und die Mietbelastungsquote (also das Verhältnis von Einkommen und Mietkosten) 20 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt. Diese Kriterien sind für die Stadt Trier nicht mehr erfüllt. Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung tritt am 8. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2029.
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