„Ich begrüße das Gesetz und werde seine Umsetzung mit Nachdruck unterstützen. Der Bundesrat hat auch auf Initiative von Rheinland-Pfalz immer wieder dringenden Handlungsbedarf bei Maßnahmen gegen die grenzüberschreitende Steuergestaltung von Konzernen angemahnt. Steuerflucht bedeutet, dass dem Staat die Mittel für notwendige Investitionen etwa in Bildung und Infrastruktur zulasten aller ehrlichen Steuerzahler vorenthalten werden. Es geht darum, von internationalen Konzernen exzessiv genutzte legale Schlupflöcher zu schließen. Konsequente Schritte zur Bekämpfung von Steuerflucht und internationaler Steuergestaltung sind unverändert notwendig“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
Das Gesetz soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Informationen über so genannte Tax-Rulings – das sind Vorbescheide und Absprachen zwischen Steuerbehörden und Unternehmen über grenzüberschreitende Steuerpraktiken – mit anderen Staaten ausgetauscht werden. Hiervon wären künftig auch Absprachen betroffen, wie sie in Irland mit Apple getroffen wurden und die von der Kommission der Europäischen Union als unzulässiger Steuervorteil eingestuft worden sind.
Der Bundesrat hat zudem gefordert, zusätzlich eine Regelung zur Bekämpfung so genannter hybrider Gestaltungen in das Gesetz aufzunehmen. Hybride Gestaltungen dienen dazu, die unterschiedliche steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Aktivitäten in den jeweiligen Staaten auszunutzen. Damit lassen sich Steuervorteile in erheblichem Ausmaß erzielen, etwa indem Betriebsausgaben doppelt abgezogen oder bestimmte Einnahmen gar nicht versteuert werden. Die von Rheinland-Pfalz im Bundesrat unterstützte Regelung soll dies in einem besonders missbrauchsanfälligen Bereich verhindern. „Das bestehende Risiko von Steuerausfällen in Milliardenhöhe durch hybride Gestaltungen duldet keinen weiteren Aufschub. Die Lösung dieser Problematik muss deshalb als Sofortmaßnahme so rasch wie möglich in dem vorliegenden Gesetz umgesetzt werden“, betonte Ministerin Ahnen.