Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen sagte: „Ich begrüße, dass das Gesetz eine Reihe an Steuerschlupflöchern schließt und unerwünschte Gestaltungen unterbindet, für die das Investmentsteuerrecht aufgrund seiner Komplexität anfällig war. Das Gesetz enthält insbesondere Maßnahmen gegen Cum/Cum-Geschäfte. Derartige Geschäfte zur Umgehung der Dividendenbesteuerung dürften durch die bereits für das Jahr 2016 geltende Neuregelung weitgehend unattraktiv werden.“
Ahnen verwies jedoch darauf, dass noch immer Bedarf für zielgenaue Maßnahmen gegen Steuerumgehungen bestehe. Ahnen, die die SPD-geführten Finanzministerien der Länder bei finanzpolitischen Themen koordiniert, sagte: „Cum/Cum-Geschäften mittels einer Wertpapierleihe muss schnellstmöglich endgültig die Grundlage entzogen werden. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz hat der Finanzausschuss des Bundesrates deshalb empfohlen, dass in einem der nächsten Steuergesetze eine mit Dividenden gleichgestellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensionsgeschäften eingeführt werden muss. Der Bundesrat hat sich heute dieser Auffassung angeschlossen.“
Das neue Investmentsteuerrecht soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Regelungen zu den Cum/Cum-Geschäften gelten rückwirkend für das Jahr 2016, um Gestaltungen bereits in der aktuellen Dividendensaison zu verhindern.