| Gebührengesetz

Änderung des Landesgebührengesetzes

Der heute vom Ministerrat beschlossene Regierungsentwurf des Landesgebührengesetzes beinhaltet eine Reihe von Änderungen, die vor allem technischer Natur sind. Die den Trägern der öffentlichen Verwaltung und sonstigen Einrichtungen bislang gewährte Gebührenbefreiung für Leistungen der Gutachterausschüsse soll entfallen. Damit werden Wettbewerbsverzerrungen in Bezug auf die kostenpflichtigen Leistungen der freien Bewertungssachverständigen abgeschafft und die Arbeit dieser Berufsgruppe gestärkt.

Auch für die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsämter werden die Träger der öffentlichen Verwaltung und sonstigen Einrichtungen zukünftig Gebühren zu entrichten haben. Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind nach wie vor die Leistungen, welche die Gesundheitsämter vor der Kommunalisierung für Behörden und Gerichte des Landes gebührenfrei zu erbringen hatten.

Die Neuorganisation von Behörden macht zudem eine Änderung der Behördenbezeichnung beziehungsweise die Benennung des Aufgabenbereichs, für dessen Leistungen Gebührenpflicht besteht, notwendig.

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