| Besoldungsrecht

Zweites Landesgesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften in Erster Lesung im Landtag

Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich heute in Erster Lesung mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften beschäftigt.

Mit diesem Gesetzentwurf sollen eine ganze Reihe Vorschriften zur Bezahlung von Beamtinnen und Beamte geändert werden. Beispielsweise wird an Realschulen plus eine neue Funktionsstelle geschaffen. Didaktische Koordinatorinnen und Koordinatoren werden künftig die Schulleitungen entlasten. „Damit unterstützen wir die Realschulen plus bei der pädagogischen Weiterentwicklung. Didaktische Koordinatorinnen und Koordinatoren werden wertvolle Impulse für die Schulentwicklung geben“, hob die rheinland-pfälzische Finanzministerin Ahnen hervor.

Daneben sollen mit dem Gesetzentwurf die Übergangs- bzw. Bestandsschutzregelungen zur sogenannten Ministerialzulage für Altfälle bis 1982 bzw. 1996 abgeschafft werden. „Damit stellen wir nicht nur eine Gleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Ministerialbeamtinnen und –beamten her, sondern lösen die Bezahlung auch im Vergleich zum nachgeordneten Bereich konsequent vom Status der Behörde los“, erklärte Ministerin Ahnen. In ein und derselben Besoldungsgruppe wird es künftig keinen Unterschied machen, ob eine Beamtin beispielsweise als Sachbearbeiterin im Finanzministerium oder bei einem Finanzamt eingesetzt ist.

„Sowohl in den Landesministerien als auch in den nachgeordneten Bereichen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Daher ist die Auszahlung einer besonderen Zulage in den Ministerien nicht mehr zeitgemäß“, so Ahnen. Im Ergebnis bewegt sich Rheinland-Pfalz damit im Kanon der anderen Bundesländer, die eine Stellenzulage für die Arbeit an obersten Landesbehörden überwiegend ebenfalls nicht mehr kennen.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf zur Stärkung kleinerer Einkommen die Streichung der untersten Besoldungsgruppe A 3 zu Gunsten der Besoldungsgruppe A 4 vor.

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