Bürgerinnen und Bürger, die ihre steuerlichen Angelegenheiten bisher in Mainz erledigt haben, können auch nach der Fusion der beiden Mainzer Finanzämter das Service-Center in der Schillerstraße in Mainz nutzen. Darauf wies das Ministerium der Finanzen heute in Mainz nochmals ausdrücklich hin.
„Bereits bei der Vorstellung des Strukturkonzepts im vergangenen Jahr haben wir deutlich gemacht, dass Bürgernähe und Kundenorientierung bei der Umsetzung der Zusammenführung der Mainzer Finanzämter besonders berücksichtigt werden“, betonte Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg. Unabhängig von den künftigen steuerlichen Zuständigkeiten für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger der Verbandsgemeinden Rhein-Selz, Bodenheim und Nieder-Olm sowie der Gemeinde Budenheim steht diesen daher selbstverständlich das Service-Center in der Schillerstraße nach wie vor für alle Anliegen zur Verfügung, die auch in den Service-Centern der übrigen rheinland-pfälzischen Finanzämter erledigt werden können, nämlich:
- Annahme der Steuererklärung,
- Allgemeine Auskünfte rund um die Steuererklärung (z. B. welche Kosten zu den Werbungskosten zählen oder ob der Umweg zur Arbeit aufgrund einer Baustelle anerkannt wird),
- Änderung und Bearbeitung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklassenwechsel, Änderung der Kinderfreibeträge, Eintragung sonstiger Freibeträge),
- Entgegennahme von Anträgen (z. B. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) und Schriftstücken sowie
- Informationsbroschüren mit Tipps zu verschiedenen Steuerthemen.
Eine Prüfung oder direkte Bearbeitung von in Papierform abgegebenen Steuererklärungen findet in den rheinland-pfälzischen Service-Centern nicht mehr statt.
Im Übrigen beobachtet das Ministerium der Finanzen in den Finanzämtern durch die zunehmende elektronische Steuererklärungsabgabe ein sich wandelndes Besucherverhalten mit rückläufigen Besucherzahlen. Vorsprachen beim persönlich zuständigen Bearbeiter finden dabei nur noch in seltenen Ausnahmefällen nach vorheriger Terminabsprache statt. Zudem beantworten Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte der landesweiten Info-Hotline unter Tel. 0261-20 179 279 allgemeine Fragen rund um die Steuererklärung. Dieser Service ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar.