| Steuern

Weitgehende Soli-Abschaffung entlastet rheinland-pfälzische Bürgerinnen und Bürger um eine halbe Milliarde Euro

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, mit dem der Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 weitgehend abgeschafft werden soll. 

„Durch den weitgehenden Abbau des Solidaritätszuschlags werden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bis zu mittleren Einkommen besonders entlastet. Der Solidaritätszuschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer wird ab dem 1. Januar 2021 für neun von zehn Menschen, die heute den Zuschlag zahlen, vollständig wegfallen. Für weitere 6,5 Prozent wird der Zuschlag verringert. Insgesamt zahlen damit 96,5 Prozent der betroffenen Steuerpflichtigen weniger Abgaben als heute. In Rheinland-Pfalz werden die Bürgerinnen und Bürger durch das Gesetz um ungefähr eine halbe Milliarde Euro im Jahr entlastet. Im Jahr 2021 beträgt die voraussichtliche Entlastung rund 450 Millionen Euro, bis zum Jahr 2024 steigt die Entlastung dann auf rund 550 Millionen Euro an“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen.
„Die Nettoeinkommen der Steuerpflichtigen steigen durch den Abbau des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 in Deutschland um insgesamt fast 11 Milliarden Euro. Auch die meisten Selbstständigen und Gewerbetreibenden werden künftig keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen. Dies stärkt die verfügbaren Einkommen und damit auch die Konjunktur in Deutschland“, so die Finanzministerin weiter.
 

Teilen

Zurück