In der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich zum 01. Januar 2020 sollen die Finanzämter keine Betriebsprüfungen anordnen oder durchführen und keine Vollstreckungsmaßnahmen vornehmen. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Maschinell erstellte Steuerbescheide und Mitteilungen werden wie im Vorjahr auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit es zu keinen Verzögerungen bei Steuererstattungen und im weiteren Verwaltungsverfahren kommt.
„Viele Bürgerinnen und Bürger machen gerade zum Jahresende Kassensturz und ihre Pläne für die Zukunft. Steuererstattungen sind passend zur Weihnachtszeit gute Nachrichten und sollten nicht verzögert werden“, so Finanzministerin Ahnen. Diese Regelung habe sich bewährt.
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Weihnachtsfrieden