„Mit der digitalen Antragsmöglichkeit in der Stadt Trier starten wir den landesweiten Rollout. In den nächsten Monaten soll es bei allen Bauaufsichtsbehörden möglich sein, einen Bauantrag digital zu stellen. Das neue, vollständig digitale Antragsverfahren ist ein großer Schritt in der medienbruchfreien Verarbeitung von Verwaltungsdaten. Was digital auf Seiten der Planenden gestartet wurde, kann nun auch digital beendet werden. Wir ermöglichen damit auch, dass Baugenehmigungen schneller erteilt und so etwa Baukosten begrenzt werden können. Ich freue mich, dass unsere Pilotbehörden in Trier und Cochem-Zell engagiert das Projekt begleiten und an unserem Ziel mitwirken, bis Ende 2024 zentrale Verwaltungsleistungen flächendeckend digital anzubieten und damit Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Verwaltung, zu entlasten“, betont Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg.
Der für Digitalisierung zuständige Staatssekretär Dr. Fedor Ruhose: „Unsere Ämter und Behörden in Rheinland-Pfalz werden immer digitaler, Bürgerinnen und Bürger können immer mehr Angebote der Verwaltung auch digital nutzen. In diesem Jahr werden wir weitere häufig genutzte Verwaltungsleistungen in den Kommunen digital bereitstellen und den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen dadurch spürbar erleichtern. Zentraler Treiber der digitalen Transformation der Verwaltung ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), aber auch innovative Pilotkommunen, die auf dem Digitalisierungspfad vorangehen und damit wichtige Erkenntnisse für den landesweiten Rollout liefern. Die digitale Beantragung von Bauvorhaben zeigt, dass auch komplexe Verwaltungsverfahren medienbruchfrei digitalisiert werden können. Im Rahmen des kommunalen Rollout-Programms werden wir in diesem Jahr weitere Bauaufsichtsbehörden digital anbinden und damit einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren leisten.“
Der Trierer Oberbürgermeister Wolfram Leibe: „Ein Bauantragsverfahren vollständig digital, ohne Medienbrüche: Es wird keine Papierakten mehr geben, die durch die Verwaltung getragen werden müssen. Dadurch können wir die Anträge auch zeitlich parallel an mehreren Stellen gleichzeitig bearbeiten. Wir verbessern also erstens den Service für die Bauherren und Architekten (Zeit, Kosten, Geschwindigkeit, Nachvollziehbarkeit) und steigern zweitens auch die Effizienz unserer Verwaltungsabläufe. Ein Gewinnerspiel für alle Seiten also.“
Der digitale Bauantrag ist eine von 23 Fokusleistungen, die primär als zentrale Verwaltungsleistung digitalisiert werden sollen. Die laufenden Kosten für den Betrieb der Online-Dienste und die Anbindung an die kommunalen Fachverfahren übernimmt das Land. Für das kommunale Rolloutprogramm stellt das Land jährlich rund 3,5 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich bereit.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Für das föderale Digitalisierungsprogramm haben der Bund und die Länder ein arbeitsteiliges Vorgehen etabliert. Nach dem „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA-Prinzip) entwickeln die Bundesländer digitale Verwaltungsleistungen und stellen diese auf einem zentralen Marktplatz zur Nachnutzung bereit. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein hat Rheinland-Pfalz die Federführung im Themenfeld „Umwelt“ inne und ist federführend im Umsetzungsprojekt Breitband im Themenfeld „Bauen und Wohnen“.