„Wir wollen die schwierige Situation auf dem Wohnungsmarkt und die angespannte Lage in der Bau- und Immobilienwirtschaft durch vielfältige Maßnahmen schnell und nachhaltig verbessern. Die Änderung der Landesbauordnung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu schnelleren Verfahren, mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie“, erklärte Bauministerin Doris Ahnen.
Die Änderung der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung sieht bei Um- und Ausbauten reduzierte Anforderungen an die Abstandsflächen, den Brandschutz sowie an die Herstellung notwendiger Stellplätze vor. Ebenso werden die Spielräume für Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen erweitert und auch sonst Verfahren erleichtert.
„Dies alles dient der schnellen Schaffung von Wohnraum durch Um- und Ausbau im Bestand sowie der Etablierung neuer Bau- und Wohnformen im Neubau“, so die Bauministerin. So werde im Hinblick auf einfaches und experimentelles Bauen der „Gebäudetyp-E“ in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz verankert mit der Möglichkeit, leichter als bisher von den bauaufsichtlichen Anforderungen abzuweichen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird nun voraussichtlich im Mai in erster Lesung im Landtag Rheinland-Pfalz beraten.