„Die Modernisierungsförderung ist ein wichtiger Baustein der sozialen Wohnraumförderung des Landes. Durch eine Modernisierung im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung erhalten bislang nicht geförderte Wohnungen Belegungs- und Mietbindungen. Bereits früher geförderte und noch gebundene Wohnungen bleiben regelmäßig länger in der Sozialbindung. Die Modernisierungsförderung trägt dazu bei, Wohnraum insbesondere energetisch zu modernisieren und Barrieren im Bestand zu reduzieren. Deswegen haben wir das Programm kürzlich, in enger Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft, deutlich verbessert“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.
Seit dem 1. Mai 2020 wird landesweit die Modernisierung von Mietwohnungen mit Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Höhe von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten gefördert. Dank eines Tilgungszuschusses müssen 20 Prozent der Förderdarlehen nicht zurückgezahlt werden.
„Mit der neu aufgestellten Modernisierungsförderung bieten wir eine optimale Förderkulisse, um bezahlbaren, zeitgemäßen und klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Die Wohnbau Mainz GmbH konnte bei diesem Projekt bereits von den neuen Förderkonditionen profitieren“, so Ahnen abschließend.