„Nur die Bereitstellung von Wohnheimplätzen durch das Studierendenwerk Mainz ermöglicht vielen Studierenden, Wohnraum auf dem angespannten Mainzer Wohnungsmarkt zu finden. Die Landesregierung sieht das Studierendenwerk Mainz deshalb als wichtigen Partner an, um langfristig den Bedarf der Studierenden zu decken und gemeinsam mit der Stadt Mainz den Wohnungsmarkt zu entspannen“, so Wissenschaftsstaatssekretär Denis Alt.
In den vergangenen zehn Jahren wurden in Mainz 372 neue Wohnheimplätze durch das Studierendenwerk geschaffen. Die Landesregierung und das Studierendenwerk Mainz stehen im ständigen Austausch, um weitere Möglichkeiten zum Bau von Studierendenwohnheimen ausfindig zu machen und zu realisieren.
Die Landesregierung fördert den Bau von Studierendenwohnheimen. Im Dezember 2014 wurde die Studierendenwohnheimförderung umgestellt und in die soziale Wohnraumförderung des Landes integriert. „Die Förderung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung über zinsverbilligte Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie Tilgungszuschüsse ist – auch im Ländervergleich – gut. Die Studierendenwerke bzw. Investoren bekommen einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, sowie ein Darlehen, für das zehn Jahre lang keine Zinsen gezahlt werden müssen“, erklärte Finanzstaatssekretär Stephan Weinberg.
Die Studierendenwerke bzw. Investoren erhalten bei einem Wohnheimneubau Tilgungszuschüsse von bis zu 30 Prozent der ISB-Darlehen. Die um die Tilgungszuschüsse verringerten Rückzahlungsbeträge werden für die ersten zehn Jahre mit 0,0 Prozent p.a. verzinst.
Die Förderkonditionen wurden zuletzt zum 1. Mai 2019 mit einer Erhöhung der Grunddarlehen auf bis zu 2.150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche verbessert, um insbesondere auf Kostensteigerungen beim Wohnungsbau zu reagieren. Ergänzend dazu können Zusatzdarlehen etwa für standortbedingte Mehrkosten, für besonders energieeffiziente Neubauten oder für den Einbau von Aufzügen gewährt werden. Für bestehende Wohnheime kann die zum 1. Mai 2019 ebenfalls verbesserte soziale Modernisierungsförderung für Studierendenwohnheime mit zinsverbilligten ISB-Darlehen und Tilgungszuschüssen in Betracht kommen.
„Insgesamt bietet das Land somit attraktive Förderbedingungen sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Studierendenwohnheimen an. Mit diesem Förderangebot kann für Studierende bezahlbarer Wohnraum mit Mieten unterhalb des BAföG-Betrages für das Wohnen geschaffen werden“, so Weinberg. Den Studierendenwerken können darüber hinaus für den Bau von Wohnheimen Grundstücke des Landes stark verbilligt zur Verfügung gestellt werden.
„Wir arbeiten gemeinsam mit der Stadt daran, die Wohnungssituation in Mainz insgesamt zu entspannen. Mainz ist dabei vorbildlich, denn hier entstehen mehr sozial geförderte Wohnungen als aus der Sozialbindung gefallen sind. Dazu leistet das Land mit seiner sozialen Wohnraumförderung einen wichtigen Beitrag. Zudem hat das Land mit der Stadt Mainz im Mai 2019 eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus geschlossen. Die Gesamtentwicklung hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum kommt natürlich auch, ganz unabhängig von Wohnheimplätzen, den Studierenden zu Gute“, sagte Weinberg abschließend.