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Stand der Grundsteuerreform im Fokus: Finanzministerin Doris Ahnen besucht Finanzamt Kusel-Landstuhl

Die Grundsteuerreform ist eines der größten Projekte der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Steuerpflichtige waren bis zum 31. Januar 2023 aufgerufen, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Bei ihrem Besuch im Finanzamt Kusel-Landstuhl informierte sich Finanzministerin Doris Ahnen über den Stand der Erklärungsbearbeitung.

"Die Grundsteuerreform ist in ihrer Größenordnung ein einmaliges Vorhaben. Seit Monaten arbeiten unsere Finanzämter daran, diese umzusetzen. Durch hervorragende fachliche Schulungen, zahlreiche Neueinstellungen und aufgrund einer erfreulich guten Abgabequote der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden wir den Städten und Gemeinden die Grundlagen zur Berechnung ihrer Grundsteuer für das Jahr 2025 liefern. Es ist eine sehr gute Leistung unserer Steuerverwaltung, dieses ‚Megaprojekt‘ parallel zum Alltagsgeschäft zu stemmen. Ich danke allen engagierten Mitarbeitenden dafür“, so Finanzministerin Doris Ahnen.

Die Grundsteuerreform erfordert allein in Rheinland-Pfalz die Neubewertung von rund 2,5 Millionen wirtschaftlichen Einheiten. Bei ihrem Besuch ließ sich die Ministerin insbesondere den Bearbeitungsstand der Grundsteuerreform und die damit einhergehende hohe Auslastung der Bewertungsstellen des Finanzamts zeigen.

Auf das Finanzamt Kusel-Landstuhl entfallen rund 105.000 der insgesamt in Rheinland-Pfalz erwarteten Grundsteuererklärungen. Diese werden an den Standorten in Kusel und Landstuhl von 18 Personen bearbeitet.

„Gerade nach Start der Erklärungsabgabe sind wir von Anfragen der Bürgerinnen und Bürger mit über 5.000 Anrufen pro Woche plus über 1.000 persönlichen Kontakten fast überrannt worden“, schildert Marion Wolf, Leiterin des Finanzamts Kusel-Landstuhl, die Situation des letzten Jahres. „Von den inzwischen über 90.000 eingegangenen Erklärungen wurden bereits rund 46.000 Fälle von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erledigt – und dies trotz parallel weiterhin stattfindender Erklärungsbearbeitung nach altem Bewertungsrecht, eingehender Rückfragen zum neuen Recht und der Bearbeitung von Einsprüchen“, berichtet die Amtsleiterin stolz über den engagierten Arbeitseinsatz ihrer Bediensteten.

Dem Finanzamt Kusel-Landstuhl kommt auch in einem anderen Bereich eine besondere Bedeutung zu: Das Amt ist zentral für die Bearbeitung von Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen sowohl des Landes Rheinland-Pfalz als auch des Saarlandes zuständig. In 2022 wurden allein für Rheinland-Pfalz rund 103.000 Fälle bearbeitet, von denen 15.000 steuerpflichtig waren und ein Steueraufkommen von rund 483 Millionen Euro erbrachten.

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