| 22. Sitzung des Stabilitätsrates

Stabilitätsrat bestätigt Rheinland-Pfalz verantwortungsvolle Haushaltspolitik

Der Stabilitätsrat hat heute in seiner 22. Sitzung in Berlin die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und Ländern auf der Grundlage ihrer Stabilitätsberichte geprüft. Der rheinland-pfälzischen Haushaltspolitik wurde auch in Zeiten der Corona-Krise eine solide und verantwortungsvolle Haushaltsführung bestätigt. Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage ergeben sich für Rheinland-Pfalz nicht.

Erstmals hat der Stabilitätsrat zudem die Einhaltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder überwacht. Dabei berücksichtigt er die Ergebnisse gemäß bundes- bzw. jeweiliger landesrechtlicher Schuldenbremse sowie die nach einem harmonisierten Analysesystem ermittelten Ergebnisse. Rheinland-Pfalz erfüllt beide Vorgaben.

„Für die Haushaltspolitik unseres Landes ist die rheinland-pfälzische Schuldenbremse maßgeblich“, betonte Finanzministerin Doris Ahnen. Rheinland-Pfalz habe die grundgesetzliche Schuldenbremse bereits im Jahr 2011 im Landesrecht verankert und konnte erstmals im Jahr 2018 einen strukturellen Haushaltsausgleich erzielen. Damit wurden die Vorgaben der Schuldenbremse zwei Jahre früher als vorgeschrieben erfüllt.

Für das Haushaltsjahr 2020 war ebenfalls eine strukturelle Nettotilgung vorgesehen, jedoch mussten die Planungen aufgrund der Corona-Krise angepasst werden. „Die Corona-Pandemie stellt uns vor enorme Herausforderungen, die Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam meistern können,“ sagte Finanzministerin Doris Ahnen. „Rheinland-Pfalz wird seiner finanziellen Verantwortung in der Krise vollständig gerecht. Mit zwei Nachtragshaushalten für das Jahr 2020 und dem Sondervermögen zur nachhaltigen Bewältigung der Corona-Pandemie haben wir die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die rheinland-pfälzische Wirtschaft zu unterstützen. Die konkreten Auswirkungen der zweiten Welle sind derzeit noch nicht absehbar, aber die Landesregierung wird auch zukünftig ein verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Kommunen sein.“

Mit dem Stabilitätsbericht kommt Rheinland-Pfalz einer Verpflichtung von Bund und Ländern nach, dem Stabilitätsrat jährlich über die Haushaltslage des Landes zu berichten. Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Eine zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, die Gefahr von Haushaltsnotlagen möglichst früh zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Stabilitätsberichte bilden die Grundlage für die Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat.

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