| Bundesrat/Finanzausschuss

Spürbare Entlastungen für Familien und Menschen mit Behinderungen

Angesichts der heutigen Beratungen im Finanzausschuss des Bundesrates hat sich die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz und rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen für zwei Gesetze ausgesprochen, mit denen Familien gestärkt und Menschen mit Behinderungen entlastet werden sollen.

Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz sollen das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind und Monat erhöht und die Kinderfreibeträge entsprechend angepasst werden. Dazu erklärt die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz und rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen: „Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz sollen die verfügbaren Einkommen von Familien gestärkt und das Wohlergehen von Kindern und Familien unterstützt werden. Von den Entlastungen werden Familien mit geringen und mittleren Einkommen besonders profitieren.“ Das Gesetz sieht zudem steuermindernde Anpassungen des Grundfreibetrags und des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2021 und 2022 vor, um Steigerungen des Preisniveaus zu berücksichtigen.

Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge soll unter anderem der Behinderten-Pauschbetrag verdoppelt werden. „Die Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages ist eine echte steuerliche Hilfe für Menschen mit Behinderungen und ein wichtiges Signal für mehr gesellschaftliche Teilhabe, auf das viele Betroffene lange gewartet haben. Durch die Erhöhung kann in Zukunft in mehr Fällen als bisher der aufwändige Einzelnachweis von Aufwendungen vermieden werden“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

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