| Bauen und Wohnen

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Trier mit Darlehen von rund 1,5 Millionen Euro und 250.000 Euro Tilgungszuschuss

Finanzministerin Doris Ahnen überreicht Förderzusage an BVT Trier Das Land Rheinland-Pfalz fördert über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit einem ISB-Darlehen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro und einem Tilgungszuschuss von rund 250.000 Euro die Entstehung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 16 Wohnungen in der Karl-Carstens-Straße 11/Von-Babenberg-Straße 2, in Trier. Finanzministerin Doris Ahnen überreichte gemeinsam mit Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB, die Förderzusage an Albrecht Huber, Vorstand der BVT Bau- und Vermietungsgenossenschaft Trier eG.
Aufnahme der Förderbescheidübergabe
v.l. Albrecht Huber, Vorstand der BVT; Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB; Doris Ahnen, Finanzministerin des Landes Rheinland-Pfalz; Wolfram Leibe, Oberbürgermeister der Stadt Trier.

„Insbesondere in den sogenannten Schwarmstädten, zu denen auch Trier gehört, muss zusätzlicher – und vor allem bezahlbarer – Wohnraum dringend geschaffen werden. Deshalb freue ich mich besonders, dieses Projekt in Trier zu fördern, durch das 16 neue Wohnungen in Fördermietstufen entstehen“, sagte Doris Ahnen. Ministerin Ahnen hob zudem die Bedeutung von Wohnungsgenossenschaften hervor: „Projekte wie die der BVT Trier sind ein Beleg dafür, dass Wohnungsgenossenschaften bezahlbaren Wohnraum schaffen. Wir tun daher gut daran, die in Rheinland-Pfalz entstandene Genossenschaftsidee voran zu bringen. Wir haben mit dieser Idee positive Erfahrungen gemacht und mit unseren verschiedenen Fördermöglichkeiten den richtigen Weg eingeschlagen.“

 „Gemeinsam gut leben in Trier. Mit dem heutigen Schritt kommen wir dem Wunsch der Menschen in Trier nach mehr Wohnraum nach. Die Stadt wächst seit Jahren – Ende 2015 sind fast 114.000 Personen hier gemeldet und wenn bald eine Million Menschen in Luxemburg leben, dann ist das auch in Trier zu spüren. Wie werden wir dann hier zusammenleben? Wohnungsbau und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle Zielgruppen in guter Qualität ist also unabdingbar“, lobt Wolfram Leibe, Oberbürgermeister der Stadt Trier das Projekt. „Wir freuen uns daher sehr über die Unterstützung des Landes.“

Albrecht Huber, Vorstand der BVT erklärte: „Mit dem heutigen Spatenstich wird nach fast zweijähriger Planungs- und Genehmigungsphase endlich mit dem Bau von 16 bezahlbaren Genossenschaftswohnungen, davon sechs Wohnungen barrierefrei und zwei Wohnungen barrierefrei und sogar uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar, begonnen.“ Durch die Förderung sei es möglich, diese Wohnungen zu einer Nettokaltmiete von sieben Euro pro Quadratmeter zu vermieten. „Unter den Mitgliedern der BVT ist die Nachfrage nach Wohnungen dieser Preisklasse so hoch, dass das Wohnungsangebot bei Weitem nicht ausreicht. Dies gilt im Übrigen auch für den restlichen Wohnungsmarkt in Trier, so dass die Genossenschaft, die laut Satzung die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zum Ziel hat, sich ihrer Verantwortung stellt“, führte Huber weiter aus.

„Die ISB bietet seit fast drei Jahren zinslose Darlehen für bis zu zehn Jahre“, sagte Dr. Ulrich Link, Sprecher des Vorstandes der ISB. „Mit einem nachrangigen Darlehen der ISB erhalten Investoren sehr günstige Konditionen und die mitfinanzierenden vorrangigen Hausbanken ein hohes Maß an Sicherheit. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Investor, die Wohnungen an Haushalte zu vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und nicht mehr als die vereinbarte Miete zu verlangen.“

Gefördert werden der Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau, Aus- und Umbau, die Umwandlung sowie die Erweiterung von Mietwohnungen. Seit Jahresbeginn werden Tilgungszuschüsse zu den Grunddarlehen gewährt, die sozial und regional differenziert sind. Daneben gewährt die ISB für Zusatzdarlehen, etwa für standortbedingte Mehrkosten, Abrisskosten, Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Einbau von Aufzügen landesweit einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent des Zusatzdarlehens.

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