Gemeinnützige Vereine haben eine Reihe an steuerlichen Vorteilen. Hierzu gehört auch eine Freigrenze bei der Besteuerung von Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Wenn ehrenamtliche Vereine lediglich geringe Umsätze erzielen, fällt keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Mit der Initiative des Bundesrates soll die Besteuerungsgrenze von aktuell 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden.
Die Freigrenze ist ein wichtiges Instrument, um Ehrenamtliche in den Vereinen von administrativen Aufgaben zu entlasten. Die Erhöhung der Freigrenze um 10.000 Euro auf 45.000 Euro soll dazu dienen, dass sie weiterhin ihrem vereinfachenden Charakter gerecht werden kann. „Wir bitten die Bundesregierung, eine entsprechende Änderung möglichst rasch in einem Steuergesetz aufzugreifen. Die letzte Erhöhung der Freigrenze liegt bereits zehn Jahre zurück“, so Ahnen abschließend.