Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nehmen dies mit großem Bedauern zur Kenntnis. Erst durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen wie etwa Bildung und Verkehrsinfrastruktur im gesamten Bundesgebiet geschaffen.
Daher bekennt sich die überwiegende Mehrheit der Länder – sowohl Geber- als auch Nehmerländer – zu den geltenden Regelungen des Finanzausgleichs. Sie kritisieren den Beschluss Bayerns, gegen die erst im Jahr 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen.
„Die Ankündigung Bayerns, gegen den Länderfinanzausgleich zu klagen, folgt einem bekannten Muster – und wohl nicht zufällig dann, wenn dort eine Landtagswahl bevorstand. Im Übrigen hat gerade der damalige bayerische Ministerpräsident die Einigung auf das neue System im Jahr 2016 besonders laut gelobt. Er hat nie versäumt, seine Federführung bei den damaligen Verhandlungen hervorzuheben. Da passt es nicht ins Bild, dass Bayern schon nach so kurzer Zeit Verfassungsklage einreichen will. Wir sind überzeugt, dass der geltende Finanzausgleich den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Daher sehen wir dem Ausgang des verfassungsgerichtlichen Verfahrens gelassen entgegen“, so die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
Rheinland-Pfalz ist in den Jahren 2021 und 2022 zu einem finanzstarken Land im Finanzausgleich geworden. Rheinland-Pfalz steht zu den vereinbarten Regeln und dazu, dass ein finanzstärkeres Land die Solidarität übt, die es als finanzschwächeres Land zurecht von den übrigen Ländern erwarten kann.
Bund und Länder haben sich nach einem intensiven, mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden. Aus diesem Grund haben Vertreter der Bayerischen Staatsregierung die Einigung auf das neue System in öffentlichen Stellungnahmen besonders deutlich begrüßt und nie versäumt, ihre führende Rolle bei den damaligen Verhandlungen herauszustellen.