„Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Mit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe dieser Feststellungserklärung tritt die Grundsteuerreform in eine weitere wichtige Phase“, so Finanzministerin Doris Ahnen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30. März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung (Bundessteuerblatt 2022 Teil I Seite 205) die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung auf den Weg gebracht, und zwar im Einvernehmen mit denjenigen Bundesländern, die das sogenannte Bundesmodell nach dem Grundsteuer-Reformgesetz anwenden werden. Hierzu gehört auch das Land Rheinland-Pfalz. Die Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 über das Steuerportal „MeinELSTER” (www.elster.de) eingereicht werden. Auf diesem Portal werden rechtzeitig die Formulare zur Grundsteuer unter der Rubrik „Formulare & Leistungen“ verfügbar gemacht. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.
Für „MeinELSTER“ wird nur ein Benutzerkonto für alle wirtschaftlichen Einheiten (Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) benötigt. Hierbei kann ein vorhandenes Benutzerkonto, das z. B. bereits für die Einkommensteuererklärung genutzt wird, verwendet werden. Besteht noch kein Benutzerkonto, so ist hierfür zunächst eine Registrierung erforderlich. Zu diesem Zweck kann unter anderem auf Anleitungen direkt auf den ELSTER-Seiten zurückgegriffen werden. Weitere Informationen finden sich unter: www.fin-rlp.de/grundsteuer.
„Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz hält im Zusammenhang mit der Erklärungspflicht einen besonderen Service vor“, so Ahnen weiter. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz erhalten ab Mai im Regelfall ein Informationsschreiben mit einer Ausfüllhilfe (sogenanntes Datenstammblatt). Dieses Datenstammblatt enthält bereits sogenannte erklärungsrelevante Geobasisdaten (z.B. Lagebezeichnung, amtliche Fläche, Bodenrichtwert), die nach Prüfung durch die Steuerpflichtigen einfach in die Feststellungserklärung übernommen werden können. Aktive land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Eigentümerinnen und Eigentümer von bisher als Stückländereien bezeichnetem Grundbesitz erhalten dieses Informationsschreiben mit Ausfüllhilfe im August 2022.
Darüber hinaus wird das Ministerium der Finanzen eine Broschüre „Steuertipp – Grundsteuerreform“ herausgeben, die ab Mai in den Finanzämtern vor Ort abgeholt werden kann und auf der Homepage des Ministeriums zum Download bereitstehen wird.