| Steuerschätzung

Prognose lässt höhere Steuereinnahmen erwarten – Kosten durch drittes Entlastungspaket noch nicht berücksichtigt

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen rechnet bundesweit mit höheren Steuereinnahmen für die kommenden zwei Jahre. Nicht berücksichtigt wurden bei der Steuerschätzung allerdings die Auswirkungen der geplanten Steuerentlastungen im Rahmen des dritten Energie-Entlastungspakets von Bund und Ländern. Grund dafür ist, dass der Arbeitskreis Steuerschätzungen auf Basis des geltenden Rechts schätzt und das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des Maßnahmenpakets noch nicht abgeschlossen ist. Es wird aufgrund seines geplanten Volumens in Höhe von 65 Milliarden Euro erhebliche Auswirkungen auf die Haushalte von Bund und Ländern haben.

„Auch die aktuelle Steuerschätzung ist von großen Unsicherheiten geprägt. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und der damit zusammenhängende starke Anstieg der Energiepreise wird die gesamtwirtschaftliche Entwicklung spürbar belasten. Das Ergebnis der Steuerschätzung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur ein Richtwert sein, der nach Inkrafttreten des Maßnahmenpaketes und der Änderungen des Steuerrechts zu korrigieren sein wird“, so die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen. Um valide Aussagen zur erwarteten Höhe der Steuereinnahmen des Landes treffen zu können, gelte es auch, die Gespräche der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche abzuwarten, führte Ahnen weiter aus. Die Gespräche, die neben der Finanzierung des Entlastungspakets auch die Bundesbeteiligung an den Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen zum Gegenstand haben werden, sind für den 2. November angesetzt.

An den ersten beiden Entlastungspaketen hatte das Land sich bereits mit rund 290 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr 2022 beteiligt. „Auch bei der Umsetzung des dritten Entlastungspakets wird Rheinland-Pfalz seinen Beitrag leisten, um Privatpersonen und Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Hierzu befinden wir uns noch in Gesprächen mit dem Bund und den anderen Ländern zur fairen Kostenverteilung, die die Landeshaushalte nicht überfordert“, unterstrich Ahnen.

Belastbare Steuerprognosen für das Land Rheinland-Pfalz können vor dem Hintergrund dieser laufenden Gespräche erst nach dem 2. November vorgenommen werden.

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