Mit dieser Feststellung reagierte Innenminister Roger Lewentz in der Diskussion um eine Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs auf Kritik von Seiten der Kommunalen Spitzenverbände an einer vermeintlich unzureichenden finanziellen Ausstattung. „Die finanzielle Situation der Kommunen hat sich in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich verbessert und auch in diesem Jahr wachsen die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen um rund 133 Millionen Euro“, betonte Lewentz.
Insgesamt steigt das Volumen des Finanzausgleichs im Jahr 2018 sogar um 177 Millionen Euro. Für das Jahr 2019 ist aufgrund des bekannten Mechanismus des Stabilisierungsfonds mit einem weiteren Aufwuchs der Finanzausgleichsmasse in Höhe von 114 Millionen Euro zu rechnen. Nach dem vorliegenden Entwurf des neuen Finanzausgleichgesetzes erhöht das Land diese um weitere 60 Millionen Euro auf insgesamt 174 Millionen Euro. Mit dem Erhöhungsbetrag von 60 Millionen Euro wird die im Jahr 2018 neu eingeführte Schlüsselzuweisung C3 finanziert werden, mit der die in besonderem Maße mit Sozialhilfeausgaben belasteten Kommunen unterstützt werden.
Im Jahr 2017 wurden aus dem kommunalen Finanzausgleich rund 1,58 Milliarden Euro Schlüsselzuweisungen ausgezahlt, so der Innenminister. Der Haushaltsansatz für 2018 belaufe sich auf fast 1,72 Milliarden Euro. Bei der Verteilung des Aufwuchses in Höhe von rund 133 Millionen Euro habe sich die Landesregierung auch am Finanzierungssaldo orientiert. Daher profitieren die kreisfreien Städte mit ihren überdurchschnittlichen Belastungen in den Sozialetats überproportional. „Für die Gruppe der Landkreise hat sich gezeigt, dass sowohl die Zuweisungen des Landes - nicht zuletzt dank des Stabilisierungsfonds - von Jahr zu Jahr stetig zugenommen haben und sich der Finanzierungssaldo der Landkreise verbessert hat, zuletzt im Jahr 2016 auf einen Überschuss in Höhe von 49 Millionen Euro“, erläuterte Lewentz. Nach den Haushaltsentwürfen planen zwölf Landkreise 2018 mit einem Überschuss und ein Landkreis mit einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt.
Entsprechend den Forderungen von Verfassungsgerichtshof und Rechnungshof sollte künftig auch darauf geachtet werden, dass Einnahmequellen der Kommunen durch eine Erhöhung der Hebesätze stärker ausgeschöpft werden.
„Die Landkreise erhalten im Jahr 2018 mehr Geld als im Jahr 2017, wenn auch nicht so viel, wie sich der Landkreistag dies wünscht“, stellte Lewentz fest. Angesichts der überdurchschnittlich starken Belastung gerade der kreisfreien Städte bei den Soziallasten hält es die Landesregierung allerdings auch für sachgerecht, den Zuwachs der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2018 jeweils zur Hälfte auf die kreisfreien Städte und in die Landkreise zu lenken“, unterstrich Lewentz.
Bei der geplanten Reform des Finanzausgleichs werden ab 2018 auch steuerkraftschwache Ortsgemeinden von höheren Landeszuweisungen profitieren. Vorgesehen sind hier gut 15 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr. Hinzu kommen rund 10 Millionen Euro an Ortsgemeinden, die Grundzentrum oder Stationierungsstandort sind. Die Landkreise erhalten im Hinblick auf ihre Sozialausgaben knapp 20 Millionen Euro und darüber hinaus rund 8 Millionen Euro mehr Schlüsselzuweisungen. Auch die Verbandsgemeinden können mit fast 9 Millionen Euro mehr Zuweisungen rechnen, die verbandsfreien Gemeinden mit 4 Millionen Euro.
Finanzministerin Doris Ahnen wies zudem darauf hin, dass man bei der kommunalen Finanzausstattung die originären Steuereinnahmen der Kommunen und den kommunalen Finanzausgleich zusammen betrachten müsse. Insgesamt habe sich die finanzielle Situation der Kommunen in den letzten Jahren insbesondere durch die Anstrengungen des Landes erheblich verbessert. Auch in Zukunft könnten die Kommunen mit einer guten Einnahmesituation rechnen. „Die originären Steuereinnahmen der Kommunen werden bis 2020 ausgehend vom Jahr 2016 voraussichtlich um insgesamt knapp 1 Milliarde Euro oder 24 Prozent steigen“, sagte Ahnen.
Die Unterstützung des Landes werde in den nächsten Jahren sogar weiter zunehmen. „Die rheinland-pfälzischen Kommunen erhalten objektiv ab dem Jahr 2019 zusätzliches neues Geld“, erklärte Ahnen. Die Erhöhung der Verstetigungssumme im Jahr 2019 um 60 Millionen Euro bedeute eine um diesen Betrag erhöhte Zahlung des Landes an die Kommunen. Diese zusätzlichen Mittel belasten den Landeshaushalt und führen unmittelbar zu einer Verbesserung der Einnahmen der Kommunen.
Durch den Wegfall der Erhöhungen der Gewerbesteuerumlage stehen den Kommunen zudem ab 2020 jährlich netto rund 150 Millionen Euro an Mehreinnahmen zur Verfügung.
Finanzministerin Ahnen betonte auch, dass die Finanzausgleichsmasse seit dem Jahr 2013 bis 2018 um über 900 Millionen Euro auf rund 2,93 Milliarden Euro angestiegen sei, was in Bezug auf den Landeshaushalt rund 17 Prozent der Gesamtausgaben des Landes entspreche. Bis 2021 wird der kommunale Finanzausgleich um weitere 400 Millionen Euro wachsen. „Die Mittel im kommunalen Finanzausgleich sind in den letzten Jahren im Vergleich zu den Gesamtausgaben des Landes überproportional angestiegen, obwohl wir erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um den Landeshaushalt zu konsolidieren. Daran sieht man, das Land saniert sich nicht auf Kosten der Kommunen“, sagte Ahnen. Im Haushaltsabschluss für das Jahr 2017 liege das strukturelle Defizit immer noch bei 100 Millionen Euro.