„Um diese Herausforderungen zu bewältigen, brauchen wir nicht nur Programme zur sozialen Wohnraumförderung, sondern auch Platz. Nur dadurch können neue Wohnungen entstehen. Dafür muss das Baurecht so gestaltet werden, dass auch mehr Wohnungsbau in innerstädtischen Lagen ermöglicht wird“, erklärte Ministerin Ahnen.
Dazu diene die Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ in die Baunutzungsverordnung. „Den Kommunen wird zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten städtischen Gebieten mehr Flexibilität eingeräumt. Das vorhandene Potenzial der Innenstädte kann somit besser ausgeschöpft werden und es werden neue Möglichkeiten der Stadtentwicklung geschaffen“, so Ahnen weiter.