„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze leisten einen Beitrag dazu, in angespannten Wohnungsmärkten immer weiter steigenden Mieten entgegenzuwirken. Auf Grundlage eines neuen Gutachtens haben wir die Gebietskulisse der Mietpreisbremse aktualisiert sowie die Geltungsdauer der Kappungsgrenze um fünf Jahre verlängert. Diese ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergänzen die vielfältigen Maßnahmen des Landes zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in den Ballungsgebieten“, erklärte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.
Nach der Mietpreisbremse dürfen die Mieten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen grundsätzlich nur um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nach der Aktualisierung der Gebietskulisse gelten Landau, Mainz, Trier und erstmals Speyer als Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten.
In den vier Städten wurde zudem die sogenannte Kappungsgrenze um fünf Jahre verlängert. Die Kappungsgrenze legt fest, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als einen bestimmten Prozentsatz steigen darf. Grundsätzlich beträgt dieser Wert 20 Prozent, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten wird diese Kappungsgrenze auf 15 Prozent begrenzt. Das heißt, statt 20 Prozent darf die Miete bei einem bestehenden Mietvertrag nur noch um 15 Prozent in drei Jahren erhöht werden, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.