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Neue Landesverordnung soll Handlungsmöglichkeiten der Kommunen in der Baulandplanung stärken

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute eine Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt auf den Weg gebracht.

Für Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt soll so zukünftig die Ausübung des Vorkaufsrechts, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und die Anordnung eines Baugebots erleichtert werden. In einem nächsten Schritt wird die Landesverordnung jetzt mit den Verbänden der Gemeinden, Städte und Landkreise abgestimmt. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist noch in diesem Winter zu rechnen.

„Wir haben heute im Kabinett eine Landesverordnung auf den Weg gebracht, die vorsieht, die Gemeinden Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und Trier zu Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu erklären. Um der Wohnungsknappheit dauerhaft entgegenzutreten, brauchen wir neben einer starken sozialen Wohnraumförderung insbesondere mehr Bauland. Das Baulandmobilisierungsgesetz und die neue Landesverordnung stärken die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Bauplanungsrecht und vereinfachen die Aktivierung von Flächenpotentialen“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen im Anschluss an die Kabinettssitzung. 

Der durch das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes neu eingeführte § 201 a des Baugesetzbuchs ermöglicht es den Ländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen. Diese Kommunen können dann zum Beispiel an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken ein Vorkaufsrecht geltend machen, wenn die Grundstücke mit Wohngebäuden bebaut werden können. Außerdem erhalten Kommunen die Möglichkeit, Baugebote zu erlassen. Damit können die Gemeinden unter anderem Eigentümer verpflichten, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen.

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