Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt und dem Sondervermögen wurde ein zielgerichtetes Maßnahmenpaket vorgelegt, um die Daseinsvorsorge insbesondere im Gesundheitswesen und im Öffentlichen Personennahverkehr aufrechtzuerhalten, die kommunalen Haushalte und die rheinland-pfälzische Wirtschaft zu unterstützen, die Lehre an Schulen und Hochschulen zu sichern sowie konjunkturstabilisierende und zugleich nachhaltige Investitionen in Zukunftstechnologien, Infrastruktur und Klimaschutz zu fördern. „Wie wichtig diese Maßnahmen sind, zeigt sich erneut in der aktuellen Lage, in der das öffentliche Leben aufgrund des Infektionsgeschehens wieder stärker eingeschränkt werden muss. Diese stabilisieren jetzt und helfen, mittelfristig das Wachstum wieder anzuschieben“, hob Ahnen hervor.
Das Ministerium der Finanzen hat die beiden Gesetzentwürfe auf Grundlage der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften an allen wesentlichen, in der staatlichen Haushaltspraxis und im Schrifttum allgemein anerkannten Maßstäben ausgerichtet. Dem ist auch der Gesetzgeber gefolgt. In diesem Sinne wird die Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof Stellung beziehen.