| Landeshaushalt

Nachtragshaushalt ist wichtig für die Pandemiebekämpfung und entspricht der Landesverfassung

Der von der AfD-Landtagsfraktion vorgelegte Normenkontrollantrag war lange angekündigt und ist heute gegenüber der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Hierzu erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen: „Wir haben den Zweiten Nachtragshaushalt 2020 und das Corona-Sondervermögen in der Gewissheit aufgestellt, sowohl das politisch Notwendige zur nachhaltigen Bewältigung der Corona-Pandemie getan als auch die Vorgaben der Landesverfassung eingehalten zu haben.“

Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt und dem Sondervermögen wurde ein zielgerichtetes Maßnahmenpaket vorgelegt, um die Daseinsvorsorge insbesondere im Gesundheitswesen und im Öffentlichen Personennahverkehr aufrechtzuerhalten, die kommunalen Haushalte und die rheinland-pfälzische Wirtschaft zu unterstützen, die Lehre an Schulen und Hochschulen zu sichern sowie konjunkturstabilisierende und zugleich nachhaltige Investitionen in Zukunftstechnologien, Infrastruktur und Klimaschutz zu fördern. „Wie wichtig diese Maßnahmen sind, zeigt sich erneut in der aktuellen Lage, in der das öffentliche Leben aufgrund des Infektionsgeschehens wieder stärker eingeschränkt werden muss. Diese stabilisieren jetzt und helfen, mittelfristig das Wachstum wieder anzuschieben“, hob Ahnen hervor.

Das Ministerium der Finanzen hat die beiden Gesetzentwürfe auf Grundlage der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften an allen wesentlichen, in der staatlichen Haushaltspraxis und im Schrifttum allgemein anerkannten Maßstäben ausgerichtet. Dem ist auch der Gesetzgeber gefolgt. In diesem Sinne wird die Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof Stellung beziehen.

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