Mit dem Gesetzentwurf soll pensionierten Beamtinnen und Beamten mehr Flexibilität bei einer beruflichen Tätigkeit im Ruhestand ermöglicht werden. Bislang ist es Ruhestandsbeamtinnen und -beamten nur begrenzt – bis zu einer Höchstgrenze – möglich, ihre Versorgungsbezüge neben einem möglichen Erwerbseinkommen ungekürzt weiter zu beziehen. Diese Grenze soll künftig entfallen – vorausgesetzt, die jeweilige gesetzliche Altersgrenze wurde erreicht. Damit wird es einfacher, auch im Ruhestand beruflich aktiv zu bleiben, ohne eine Kürzung der Pension befürchten zu müssen.
Mit dieser Entscheidung reagiert die Landesregierung auf den Wunsch vieler Ruhestandsbeamtinnen und -beamten, ihre Erfahrung weiterhin in den Arbeitsmarkt einzubringen. „In Zeiten eines demographisch bedingten, immer drängenderen Fachkräftemangels dürfen wir das Potenzial, das gerade auch von ehemaligen Beamtinnen und Beamten ausgeht, die sich weiterhin aktiv für die Gesellschaft – sei es innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes – einbringen wollen, nicht ungenutzt lassen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen nach der Kabinettssitzung. „Das geplante Gesetz kann hierzu einen Beitrag leisten und bestehende Hemmnisse für die Aufnahme einer Tätigkeit im Ruhestand abbauen“, so Ahnen weiter.
Auch weitere Verbesserungen wie die deutliche Anhebung der Sätze der einmaligen Unfallentschädigung im Falle eines Dienstunfalls und das Entfallen von Kürzungen im Reisekostenrecht für in Ausbildung befindliche Beamtinnen und Beamte sind mit dem Gesetzentwurf verbunden.
„Rheinland-Pfalz muss als öffentlicher Arbeitgeber, gerade auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und der freien Wirtschaft, attraktiv bleiben. Aus diesem Grund ist es mir ein besonderes Anliegen, Anwärterinnen und Anwärter im Hinblick auf die mit ihrer Ausbildung verbundenen finanziellen Belastungen, welche z. B. mit dem Anmieten einer Unterkunft in der Nähe der Ausbildungseinrichtung verbunden sind, zukünftig mit einem Trennungsübernachtungsgeld von bis zu 300 Euro monatlich, zu unterstützen“, sagte Finanzministerin Ahnen.
Des Weiteren sieht die Gesetzesnovelle eine Anhebung der beamtenrechtlichen Einkommensgrenze für die Berücksichtigung von Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern vor. Aktuell sind deren krankheits- und pflegebedingte Aufwendungen als berücksichtigungsfähige Angehörige beihilfeberechtigter Personen beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte 20.450 Euro bzw. – je nach Zeitpunkt der Eheschließung – 17.000 Euro nicht übersteigen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz plant die beihilferechtlichen Einkommensgrenzen zum 1. Januar 2026 auf 22.000 Euro anzuheben und aus Vereinfachungsgründen zu vereinheitlichen.
Nach der Billigung im Ministerrat werden nunmehr die betroffenen Verbände und Gewerkschaften zum Gesetzentwurf gehört.
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Beamtenrecht