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Ministerrat beschließt Erleichterungen für das Bauen mit Holz

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz beschlossen. Mit der Anpassung der Landesbauordnung sollen vor allem Erleichterungen für das klimagerechte Bauen mit Holz geschaffen werden.

„Bisher sind Bauprozesse immer noch mit einer hohen Inanspruchnahme von Ressourcen verbunden, tragen zum Aufkommen an Abfällen bei und verursachen Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen. Bauen hat große Auswirkungen auf unsere Umwelt. Für die Erreichung nationaler und internationaler Klimaschutzziele ist daher der verstärkte Einsatz von klimafreundlichen, nachwachsenden und kreislaufeffizienten Bauprodukten von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund begrüße ich sehr, dass mit den Änderungen der Landesbauordnung insbesondere die Einsatzmöglichkeiten für das Baumaterial Holz erweitert werden. Dadurch fördern wir allgemein landesweit die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz“, erklärte Bauministerin Doris Ahnen.

Mit der Anpassung der Landesbauordnung soll unter bestimmten Voraussetzungen der Einsatz von Holzbauteilen bei höheren Gebäuden (insbesondere Geschosswohnungsbau) ermöglicht werden. Holz kann demnach als Baustoff für Gebäude bis zu einer Höhe von 22 Metern eingesetzt werden; bisher lag die Grenze bei 13 Metern.

Zudem enthält der Gesetzentwurf notwendige Änderungen, um digitale Baugenehmigungsverfahren zu erleichtern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren sollen verbessert und damit die digitale Beantragung und Durchführung bauaufsichtlicher Verfahren gefördert werden; die Rahmenbedingungen sollen dafür so gestaltet werden, dass zukünftig eine ausschließliche elektronische Kommunikation leichter erfolgen kann.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.
 

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