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Ministerrat beschließt erhebliche finanzielle Unterstützung für die Kommunen

Nachdem der Bundesrat am letzten Freitag einer Änderung des Grundgesetzes zur Unterstützung der Kommunen zugestimmt hat, hat der rheinland-pfälzische Ministerrat bereits in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und weiterer Landesgesetze mit Kommunalbezug beschlossen.

„Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen ist ein wichtiger Baustein der Daseinsvorsorge und des täglichen Lebens in Rheinland-Pfalz. Die Kommunen sind zudem die zentralen Akteure im Bereich der öffentlichen Investitionen, die es in der aktuellen konjunkturellen Situation stabil zu halten gilt. Deswegen unterstützen wir die Kommunen in der Corona-Krise mit erheblichen Mitteln“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Kompensation der corona-bedingten Gewerbesteuermindereinnahmen in den Jahren 2020 und 2021 umgesetzt und zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen beschlossen werden.

„Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Steuerschätzung im Mai haben wir den Kommunen in Rheinland-Pfalz zugesagt, die Hälfte der geschätzten Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 zu übernehmen. Gemeinsam mit dem Bund werden wir den Kommunen in diesem Jahr insgesamt 412 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Und wir gehen noch weiter und stellen für das Jahr 2021 50 Millionen Euro bereit“, sagte Finanzministerin Ahnen.

Neben der Gewerbesteuerkompensation sieht der Gesetzentwurf auch eine Ausweitung der Verstetigungswirkung vor, um die Kommunen vor den mittel- und langfristigen Folgen der Corona-Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich zu schützen. „Damit sichern wir den Kommunen trotz Krise und erheblichen Steuermindereinnahmen des Landes steigende Leistungen des Landes und damit Planungssicherheit auf längere Sicht zu“, betonte die Finanzministerin.

Darüber hinaus sollen die Kommunen zur Entwicklung der Strukturen in der Eingliederungshilfe einen Betrag von 22,5 Millionen Euro erhalten und die hälftige Beteiligung der Kommunen an den vom Bund zur Verfügung gestellten Integrationsmitteln wird auch für das Jahr 2021 fortgeführt werden. Auf Rheinland-Pfalz entfallen 24 Millionen Euro Bundesmittel, wovon vorab noch in diesem Jahr 12 Millionen Euro an die Kommunen weitergereicht werden sollen.

„Mit dem Gesetzentwurf erfüllen wir unsere Zusagen, erweitern den Schutzmechanismus des kommunalen Finanzausgleichs und unterstützen die Kommunen in verschiedenen Bereichen, indem wir Zahlungen von insgesamt einer halben Milliarde Euro vorsehen“, betonte Ahnen abschließend.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.
 

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