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Mieten dürfen nur bedingt steigen: Ministerrat beschließt neue Kappungsgrenzenverordnung

Der Ministerrat hat der Landesverordnung zur Aktualisierung der sogenannten Kappungsgrenze zugestimmt.

„Bezahlbarer und bedarfsgerechter Wohnraum für alle Menschen – das ist das Ziel der Landesregierung. Insbesondere in den Ballungsgebieten haben Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen Schwierigkeiten, eine preiswerte Wohnung zu finden. Die Kappungsgrenze leistet einen Beitrag dazu, in angespannten Wohnungsmärkten immer weiter steigenden Mieten entgegenzuwirken. Auf Grundlage eines neuen Gutachtens haben wir die Gebietskulisse aktualisiert sowie die Geltungsdauer um fünf Jahre verlängert“, erklärte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.

Die Kappungsgrenze besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als einen bestimmten Prozentsatz steigen darf. Grundsätzlich liegt dieser Wert bei 20 Prozent, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten wird diese Kappungsgrenze auf 15 Prozent begrenzt. Das heißt, statt 20 Prozent darf die Miete bei einem bestehenden Mietvertrag nur noch um 15 Prozent in drei Jahren erhöht werden, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt werden nach dem neuen Gutachten Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer sowie die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis bestimmt. 

„Die Kappungsgrenze ergänzt die vielfältigen Maßnahmen des Landes zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in den Ballungsgebieten“, so die Ministerin. 
 

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