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Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 soll für alle Steuerpflichtigen um drei Monate verlängert werden. Zu einem entsprechenden Gesetz hat der Finanzausschuss des Bundesrates heute Zustimmung empfohlen.

„Das sind gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere die Steuerberaterinnen und Steuerberater stehen weiterhin vor zusätzlichen Anforderungen, da sie ihre Mandanten bei Anträgen für Corona-Hilfen unterstützen. Aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in diesem Jahr bei der Abgabe der Steuererklärung stärker gefordert, wenn sie steuerliche Erleichterungen wie beispielsweise die neue Homeoffice-Pauschale nutzen wollen. Mit der Verlängerung der Abgabefrist für alle Steuerpflichtigen wollen wir diesen besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie Rechnung tragen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Nach dem Gesetzentwurf müssen nicht beratene Steuerpflichtige die Steuererklärung 2020 am 31. Oktober 2021 statt Ende Juli abgeben. Beratene Steuerpflichtige sollen Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung bis zum 31. Mai 2022 erhalten.

Das Gesetz wird abschließend vom Bundesrat Ende Juni beraten.

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