„Wir haben diesen Doppelhaushalt in einer Zeit der Unsicherheit und der Krise beraten. Dies hat auch die Aufstellung des rheinland-pfälzischen Landeshaushalts 2023/2024 geprägt und vor neue Herausforderungen gestellt“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen. Es sei selbstverständlich, dass das Land sich an der Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Energiepreiskrise beteiligt. „Alleine das dritte Entlastungspaket des Bundes wird mit jährlichen Kosten von mehr als 700 Millionen Euro verbunden sein, die im Landeshaushalt abzubilden sind. Dies betrifft zum Beispiel pro Jahr insgesamt jeweils 150 Millionen Euro für die Beteiligung des Landes an der Erhöhung des Wohngelds und für das geplante Deutschlandticket“, so Ahnen.
Zur Abmilderung der Folgen des Ukrainekriegs, insbesondere der Energiepreissteigerungen, werden darüber hinaus 200 Millionen Euro zentral veranschlagt und über eine zusätzliche Rücklagenentnahme finanziert. „Damit können wir jederzeit und kurzfristig reagieren und notwendige Hilfe und Unterstützung in besonders betroffenen Bereichen anbieten. Wir werden verantwortungsvoll mit diesen Mitteln umgehen“, so die Finanzministerin.
Insgesamt umfasst der Doppelhaushalt 2023/24 bereinigte Gesamtausgaben von 22,55 Milliarden Euro in 2023 und 22,73 Milliarden Euro in 2024. Die bereinigten Gesamteinnahmen liegen im Jahr 2023 bei 22,03 Milliarden Euro und im Jahr 2024 bei 22,83 Milliarden Euro. Für das Jahr 2023 ist eine Nettotilgung am Kreditmarkt von 570,3 Millionen Euro und für 2024 eine Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt von 48,5 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2023 tätigen wir insgesamt eine Rücklagenentnahme von rund 1,1 Milliarden Euro und im Jahr 2024 führen wir der Rücklage wieder 148 Millionen Euro zu. Per Saldo über den Doppelhaushalt betrachtet ist das eine Entnahme von rund 950 Millionen Euro – einschließlich der hierfür aus dem Jahresüberschuss 2021 zurückgelegten Mittel für Leistungen an die Kommunen von 750 Millionen Euro. Strukturell ist der Haushalt in beiden Jahren ausgeglichen.
Gemeinsam mit der Beratung des Haushalts fand auch die erste Beratung über das Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) statt. „Neben den großen Herausforderungen, denen wir bei der Gestaltung des Landeshaushalts in den aktuellen Krisen gegenüberstehen, setzen wir auch weitere wichtige Zukunftsprojekte für Rheinland-Pfalz um“, sagte die Finanzministerin in ihrer Rede vor dem rheinland-pfälzischen Landtag. Das Programm PEK-RP richtet sich ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und befreit diese im Umfang von 3 Milliarden Euro unmittelbar und effektiv von einem Teil ihrer Schuldenlast, in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite. „In Verbindung mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich und dem Kommunalen Investitionsprogramm KIPKI wird die Basis für einen fiskalischen Neubeginn der rheinland-pfälzischen Kommunen geschaffen. Dieser historische Schuldenschnitt ist ein wesentlicher Beitrag für gleichwertige und zukunftsfähige Lebensverhältnisse im Land“, so Ahnen.
Finanzministerin Ahnen dankte allen Abgeordneten, insbesondere den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses für ihre Arbeit in den vergangenen Wochen. „Dieser Haushalt setzt vorausschauend und verantwortungsvoll Schwerpunkte für die Zukunft. Wir wollen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und zeigen, dass der Staat auch und gerade in Krisenzeiten handlungsfähig ist“, sagte die Ministerin abschließend.