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Landesregierung unterstützt Kommunen auch in der Corona-Pandemie

„Die Corona-Pandemie stellt alle staatlichen Ebenen vor große Herausforderungen. Die rheinland-pfälzischen Kommunen leisten hierbei einen erheblichen Anteil, um insbesondere die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen sowie die Daseinsvorsorge zu sichern. Deswegen war es uns besonders wichtig, die Kommunen beim Nachtragshaushalt in den Blick zu nehmen und ihnen eine Soforthilfe zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen“, erklärte Finanzstaatssekretär Dr. Stephan Weinberg.

„Nach unserer Kenntnis ist Rheinland-Pfalz eines der ersten Bundesländer, das seinen Kommunen einen festen Betrag als Soforthilfe zugesagt hat. Die Mittel in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro können die Kommunen frei verwenden. Die Kommunen haben angekündigt, sie insbesondere im Bereich der Gesundheitsämter oder auch für die Einrichtung von Fieberambulanzen einzusetzen. Die Zahlung der Mittel wurde bereits durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung veranlasst und geht bei den Kommunen innerhalb der nächsten Tage ein“, erklärte Weinberg.

Das Land stand und steht auch außerhalb der Corona-Pandemie zu seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen. Die Zuweisungen des Landes sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Der im Landesfinanzausgleichsgesetz verankerte Stabilisierungsmechanismus sichert den Kommunen diese Einnahmen und sorgt sogar für einen konstanten Aufwuchs. „Insgesamt hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die kommunale Finanzsituation zu verbessern“, hob Weinberg hervor. Seit 2014 ist der Kommunale Finanzausgleich um 1,3 Milliarden Euro auf 3,3 Milliarden Euro im Haushalt 2020 gewachsen. Mit diesen Aufwüchsen steht Rheinland-Pfalz seit Jahren an der Spitze im Ländervergleich. Der kommunale Finanzierungssaldo hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert.

„Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie stehen alle öffentlichen Haushalte – Bund, Länder und Kommunen – unter erheblichem Druck. Die konjunkturellen Auswirkungen und mögliche Steuermindereinnahmen werden alle drei Ebenen betreffen. Erste konkrete Auswirkungen der Pandemie werden wir bei der Steuerschätzung im Mai sehen können. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich in den Steuereinnahmen des ersten Quartals 2020 noch nicht niedergeschlagen, sodass auch die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern, die Anfang Mai an die Kommunen ausgezahlt werden, konstant bleiben und gegenüber dem Vorjahresquartal sogar noch etwas steigen werden. Alle Kommunen in Deutschland werden von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sein, sodass die Debatte um eine Unterstützung der Kommunen auch auf Bundesebene geführt werden muss. Die Landesregierung hat die kommunale Handlungsfähigkeit auch in der Corona-Krise und darüber hinaus im Blick“, so Weinberg abschließend.

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