| Besoldungsrecht

Landesgesetz zur Erhöhung der Beamtenbesoldung 2019/2020/2021 in Erster Lesung im Landtag

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder hat die Landesregierung die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der linearen Gehaltssteigerungen (3,2 Prozent zum 1. Januar 2019, weitere 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020 und 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021) auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes bekräftigt. Nach einem zügigen Beteiligungsverfahren konnte sich der rheinland-pfälzische Landtag heute in Erster Lesung mit einem entsprechenden Entwurf für ein Anpassungsgesetz 2019/2020/2021 beschäftigen.

Darüber hinaus hat sich die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr festgelegt, außerordentliche Bezügeanpassungen um jeweils 2 Prozent zum 1. Juli 2019 und zum 1. Juli 2020 vorzunehmen. Diese Anpassung sei mit einem bewussten finanziellen Kraftakt für den Landeshaushalt verbunden. „Im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte muss Rheinland-Pfalz auch bei der Besoldung attraktive Bedingungen bieten. Wir wollen den öffentlichen Dienst zukunftsfähig gestalten, den steigenden Anforderungen im digitalen Fortschritt gerecht werden und die hochwertige Aufgabenerfüllung beibehalten. Wir investieren mit der Besoldungsanpassung in die Zukunft des Landes“, so Ahnen. Perspektivisch erwarte die Finanzministerin durch die außerordentlichen Anpassungen beim Endgrundgehalt zum Schluss des Jahres 2020 wieder einen Platz im verdichteten Mittelfeld im bundesweiten Vergleich.

Die Tarifübernahme verursacht Kosten in Höhe von rund 160 Millionen Euro im Jahr 2019 und von rund 330 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Kosten für die außerordentlichen Bezügeanpassungen liegen bei rund 52 Millionen im Jahr 2019 und bei knapp 158 Millionen Euro im Jahr 2020.

Die erhöhte Besoldung und Versorgung wird durch das Landesamt für Finanzen beginnend mit den Julibezügen ausgezahlt werden.

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