Sozialer Wohnungsbau ist ein wesentlicher Baustein, um die Wohnungsknappheit zu lindern. Zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus hat das Land mit Städten mit besonderem Wohnungsbedarf, Mainz, Trier, Landau, Speyer und Ludwigshafen, Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Das Land hat in diesen Vereinbarungen den Kommunen zugesichert, ausreichend finanzielle Mittel für die Förderung von konkret geplantem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
„Flankierend zu dieser konkreten Förderung haben wir den Kommunen, die eine Quote in Höhe von mindestens 25 Prozent für geförderten Wohnraum bei zukünftigen Baugebieten einhalten, eine weitere Förderung zugesichert. Die Kommunen erhalten zum Beispiel für Analysen zum Wohnungsmarkt oder der Schaffung von Baurecht für den Geschosswohnungsbau Mittel vom Land. Denn mit der Sozialquote wird die soziale Wohnraumförderung in den Fokus der Bauherren gerückt und es entsteht mehr bezahlbarer Wohnraum“, so Ministerin Ahnen.
Nun erhält die Stadt Ludwigshafen einen ersten Teil dieser Fördermittel, mit denen sie verschiedene Einzelmaßnahmen zur Schaffung von Baurecht in den beiden neuen Wohnbaugebieten Paracelsusstraße Süd und Diesterwegstraße im Stadtteil Oggersheim umsetzen kann. Der Förderbetrag ist der erste Teil der über die Kooperationsvereinbarung bis zum Jahr 2021 in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von insgesamt 1,425 Millionen Euro.
Ludwigshafen hat sich im Oktober 2019 in der mit dem Land geschlossenen Kooperationsvereinbarung auf 566 Wohnungen festgelegt, die bis zum Jahresende 2021 in die Programme der sozialen Wohnraumförderung aufgenommen werden sollen. Dafür stellt das Land rund 65 Millionen Euro an Darlehen und etwa 18,7 Millionen Euro an Tilgungszuschüssen unter Einbeziehung des Kreditvolumens der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Verfügung.
Darüber hinaus wird die Stadt eigene Maßnahmen ergreifen und intensivieren, um auch über das Jahr 2021 hinaus noch weiteren geförderten Mietwohnraum entstehen zu lassen. „Die Schaffung von entsprechendem Baurecht, die Nutzung geeigneter Formate der Bürgerbeteiligung, die Erarbeitung einer Baulandstrategie und die Untersuchung von spezifischen Wohnbedürfnissen sind dabei wichtige Bausteine für eine gute Stadtentwicklung. Der Zuschuss des Landes gerade auch für solche Maßnahmen unterstützt dabei unser Ziel nach mehr bezahlbarem Wohnraum hier in Ludwigshafen“, so Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
„Die Kooperationsvereinbarungen und die damit verbundene Förderung der investitionsvorbereitenden Maßnahmen sind ein Baustein für mehr bezahlbares Wohnen in Rheinland-Pfalz. Seit 2016 wurden allein in Ludwigshafen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 542 Wohneinheiten mit einem Volumen von rund 47 Millionen Euro gefördert. Es ist unser gemeinsames Anliegen mit den Kommunen, den Wohnungsbau weiter anzukurbeln und dafür zu sorgen, dass zahlreiche neue, sozial geförderte Wohnungen in Rheinland-Pfalz entstehen“, so Ahnen abschließend.
Hinweis:
Bereits Anfang 2019 hat das Ministerium der Finanzen einen neuen Förderschwerpunkt im Rahmen des Landesförderprogramms "Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)" gesetzt. Seither können Gemeinden, die mit dem Land eine Kooperationsvereinbarung zum geförderten Wohnungsbau abschließen, auf Antrag eine Förderung für die Durchführung solcher kommunaler Maßnahmen erhalten, die der Vorbereitung der Erstellung von gefördertem Wohnungsbau im Gemeindegebiet dienen.
Weitere Informationen unter: https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/experimenteller-wohnungs-und-staedtebau/.