| Steuerverwaltung

Land berichtet über Fremdvergaben im Bereich der Telefonvermittlung in der Steuerverwaltung

Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg hat am 30. Januar 2018 in der 35. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses über die Auslagerung von Telefondiensten bei den Finanzämtern mündlich Bericht erstattet.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind in 11 von 24 rheinland-pfälzischen Finanzämtern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter externer Firmen mit der Telefonvermittlung an insgesamt 13 Arbeitsplätzen beschäftigt. In 5 Finanzämtern ist die Telefonvermittlung mit der Pforte kombiniert, in einem Finanzamt ist die Telefonvermittlung mit dem Sortieren von Post und in einem Finanzamt mit der Weiterleitung von im allgemeinen Finanzamtspostfach eingehenden E-Mails kombiniert.

„Die Überprüfung durch das Landesamt für Steuern hat gezeigt, dass die Vergaben von Dienstleistungen im Bereich der Telefonvermittlung an externe Dienstleister zulässig sind“, erklärte Staatssekretär Dr. Weinberg.

Die Entscheidung, eine Hilfstätigkeit extern zu vergeben, ist stets eine finanzamtsspezifische Einzelentscheidung unter Würdigung der Gesamtumstände und Rahmenbedingungen. Dies bedeutet, dass nicht alle Tätigkeiten, die prinzipiell an externe Dienstleister vergeben werden können, zwingend fremd vergeben werden. Das Finanzamt teilt dem Landesamt für Steuern im Rahmen der Bedarfsmeldung mit, welche Option vor Ort präferiert wird.

„Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und der Implementierung einer neuen Telefonanlage ab dem vierten Quartal 2018 streben wir an, die Telefonvermittlungen wieder landesweit und einheitlich mit landeseigenem Personal zu betreiben“, kündigte Dr. Weinberg abschließend an. Dabei seien sowohl die vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingung als auch die Belange der derzeit in den Telefonvermittlungen tätigen Personen zu beachten.

Teilen

Zurück