„Einige lokale und regionale Wohnungsmärkte des Landes sind seit Jahren angespannt. Dieser Entwicklung wirken wir mit verschiedenen Maßnahmen entgegen, damit dort die Preise für Wohnraum nicht noch stärker steigen. Wohnungspolitik ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der alle Akteurinnen und Akteure zusammenarbeiten müssen, um die am Wohnungsmarkt bestehenden Herausforderungen bewältigen zu können. Neben einer Anpassung der Fördermietenstufen und den Förderprogrammen der sozialen Wohnraumförderung unterstützen wir landesseitig auch durch Kooperationsvereinbarungen. Dabei arbeiten wir eng mit den Kommunen zusammen und sichern die Fördervorhaben im sozialen Wohnungsbau finanziell ab“, sagte Bau- und Finanzministerin Doris Ahnen bei der Unterzeichnung.
„Wohnen muss für die Menschen finanziell leistbar bleiben, dies erreichen wir mit gefördertem Wohnraum“, macht Oberbürgermeister David Langner deutlich. „Ich bin dankbar, dass uns das Land dabei unterstützt, denn wir haben als Stadt bereits die Grundlage geschaffen, durch eine verpflichtende Quote geförderter Wohnungen in größeren Bauvorhaben.“
Koblenz ist die sechste Stadt, mit der das Land eine Kooperationsvereinbarung abschließt. In einem ersten Turnus wurden bereits im Jahr 2019 solche Vereinbarungen zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus mit den Städten Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und Trier geschlossen. Das Land sichert in den Vereinbarungen zu, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Förderung der geplanten Wohneinheiten abrufbar sind. Zugleich werden Mittel für weitere investitionsvorbereitende Maßnahmen landesseitig bereitgestellt. Die Stadt Koblenz erhält 237.500 Euro, die zur Vorbereitung und Umsetzung des geplanten Wohnungsbauvorhabens in der Steinstraße im Rauental verwendet werden sollen.
Der Koblenzer Stadtrat hat für Neubauvorhaben eine Sozialquote von 30 Prozent beschlossen. Sie verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren dazu, bei zukünftigen Vorhaben einen Anteil an gefördertem Wohnraum einzuplanen. „Dieser Beschluss war eine wesentliche Voraussetzung der Kooperationsvereinbarung, da so die soziale Wohnraumförderung in den Fokus der Bauträgerinnen und Bauträger gerückt wird. Zugleich werden die neuen Wohngebiete sozial ausgewogen gestaltet. Wir haben in Rheinland-Pfalz das Potenzial, weitere Vereinbarungen mit den Kommunen abzuschließen und durch die Sozialquoten das Angebot des geförderten Wohnraums auszubauen“, so die Bauministerin.