„Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms 3.0 sind insgesamt rund 1.100 Projekte in Rheinland-Pfalz geplant. Über das KI 3.0 stehen für die Kommunen über eine halbe Milliarde Euro bereit, mit denen sie ihre kommunale Infrastruktur sanieren und erhalten können. Das gesamte Fördermittelvolumen des Programms ist mittlerweile gebunden. Die zahlreichen Maßnahmen werden einen sichtbaren Beitrag leisten, die Infrastruktur in den Kommunen aufzuwerten. Davon profitieren letztendlich alle Bürgerinnen und Bürger direkt vor Ort“, sagte die Ministerin.
Im Jahr 2015 stellte der Bund Rheinland-Pfalz im Rahmen des Investitionsprogramms für finanzschwache Kommunen rund 253,2 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land ergänzte diese Mittel um weitere 31,6 Millionen Euro. Umgesetzt wird das Programm unter dem Titel „Kommunales Investitionsprogramm 3.0 (KI 3.0)“. Im Jahr 2017 wurde das Programm auf Bundesebene um ein zweites Kapitel zur gezielten Förderung der sanierungsbedürftigen Schulinfrastruktur ergänzt. Darüber erhalten die rheinland-pfälzischen Kommunen weitere 256,6 Millionen Euro.
„Bei diesem Förderprogramm können bis zu 90 Prozent der Projektkosten gefördert werden, was das Programm besonders attraktiv macht. Im Rahmen des ersten Kapitels wurden nahezu 700 Projekte angemeldet, die fast alle beantragt und bewilligt sind. Etwas mehr als die Hälfte der Maßnahmen wurde bereits fertiggestellt. Beim zweiten Kapitel sind 400 Projekte geplant; drei Viertel der Maßnahmen sind beantragt und über die Hälfte bewilligt“, berichtete Ahnen.
Auf Initiative von Rheinland-Pfalz wurde der Förderzeitraum für beide Programmabschnitte um 12 Monate ausgeweitet. „Wir haben uns auf Bundesebene für diese Fristverlängerung stark gemacht. Wir wollten verhindern, dass die Kommunen aufgrund der starken Auslastung der Bauwirtschaft und der Corona-Krise Probleme haben, ihre geplanten Projekte umzusetzen. Bei einer nicht fristgerechten Bauabnahme könnten die Finanzhilfen nicht ausgezahlt werden“, erklärte die Ministerin. Konkret heißt das, dass die Kommunen alle Projekte für das erste Kapitel des Programms nun bis zum 31. Dezember 2021 fertigstellen müssen. Die Projekte im Rahmen des zweiten Kapitels müssen bis zum 31. Dezember 2023 fertiggestellt sein, um im Jahr danach noch abgerechnet werden zu können.