Die Verordnung sieht unterstützende Maßnahmen für die betroffenen Kommunen vor. So werden zukünftig bei anerkannten Kommunen die Ausübung des Vorkaufsrechts, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und die Anordnung eines Baugebots erleichtert.
"Bezahlbaren Wohnraum anzubieten kann nur gelingen, wenn wir eine starke soziale Wohnraumförderung haben und zugleich ausreichend Bauland zur Verfügung steht. Das Baulandmobilisierungsgesetz schafft gemeinsam mit der neuen Landesverordnung die Grundlage für die Kommunen, ihre Flächenpotenziale zu aktivieren und das Bauplanungsrecht flexibler anzuwenden. So kann neuer Wohnraum auch in Ballungsgebieten entstehen. Die beschlossene Verordnung erklärt die Gemeinden Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und Trier zu Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“, so Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen im Anschluss an die Kabinettssitzung.
Der durch das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes neu eingeführte § 201 a des Baugesetzbuchs ermöglicht es den Ländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen. Diese Kommunen können dann zum Beispiel in bestimmten Fällen an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken durch Satzung ein Vorkaufsrecht begründen, wenn die Grundstücke mit Wohngebäuden bebaut werden können. Außerdem erhalten Kommunen die Möglichkeit, Baugebote zu erlassen. Damit können die Gemeinden unter anderem Eigentümer verpflichten, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen.