| Kommunen

Kabinett beschließt Gesetzentwurf für neuen Finanzausgleich

Die Landesregierung nimmt auch in den kommenden Jahren ihre Verantwortung für die finanzielle Ausstattung der Kommunen wahr. „Die Landesregierung steht zu ihren Kommunen und wird die kommunale Finanzsituation zukünftig weiter verbessern“, betonten Innenminister Roger Lewentz und Finanzministerin Doris Ahnen nach der Entscheidung des Ministerrats zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs heute in Mainz. Der Entwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes wird nun dem Landtag zugeleitet.

„In dem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung einen Schwerpunkt auf die Finanzierung von Sozialausgaben, insbesondere bei den kreisfreien Städten“, erläuterte Innenminister Lewentz. Der Gesetzentwurf löst damit das in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Ziel einer Entlastung von Kommunen mit besonders hohen Sozialausgaben ein. „Um die in besonderem Maße mit Sozialhilfeausgaben belasteten Kommunen zu unterstützen, führen wir ab 2018 die Schlüsselzuweisung C3 mit einem Volumen von 60 Millionen Euro neu ein“, ergänzte Finanzministerin Ahnen. Die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen wachsen in diesem Jahr um rund 133 Millionen Euro. Insgesamt steigt das Volumen des Finanzausgleichs im Jahr 2018 um 177 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2019 erhöht das Land die Finanzausgleichsmasse um weitere 60 Millionen Euro, um die neue Schlüsselzuweisung C3 zu finanzieren.

Insgesamt habe sich die finanzielle Situation der Kommunen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert, auch durch die Unterstützung des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. „Die Kommunen konnten das Jahr 2017 insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 431 Millionen Euro abschließen. In der Geschichte des Landes und seiner Kommunen ist der kommunale Finanzierungssaldo noch nie so hoch ausgefallen“, hoben Innenminister Lewentz und Finanzministerin Ahnen hervor. Der positive Finanzierungssaldo im Jahr 2017 sei kein Zufallsprodukt, sondern ein erstes valides Zwischenergebnis eines Entwicklungsprozesses, der durch die Reform des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2014 begonnen wurde.

„In der Gesamtschau führt die nunmehr anstehende Reform zu einem ausgewogenen Ergebnis“, betonten Lewentz und Ahnen. Angesichts der überdurchschnittlich starken Belastung gerade der kreisfreien Städte bei den Soziallasten halte es die Landesregierung auch für sachgerecht, den Zuwachs der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2018 jeweils zur Hälfte in die kreisfreien Städte und in die Landkreise zu lenken. 

Bei der geplanten Reform des Finanzausgleichs werden ab 2018 auch steuerkraftschwache Ortsgemeinden von höheren Landeszuweisungen profitieren. Vorgesehen sind hier gut 15 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr. Hinzu kommen rund 10 Millionen Euro an Ortsgemeinden, die Grundzentrum oder Stationierungsstandort sind. Die Landkreise erhalten im Hinblick auf ihre Sozialausgaben knapp 20 Millionen Euro und darüber hinaus rund 8 Millionen Euro mehr Schlüsselzuweisungen. Auch die Verbandsgemeinden können mit gut 8 Millionen Euro mehr Zuweisungen rechnen, die verbandsfreien Gemeinden mit 5 Millionen Euro.

Aus den Gesprächen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurden im Übrigen auch Anregungen der Kommunen übernommen. Zum Beispiel werde eine Härteausgleichsregelung mit einem Volumen von rund 8 Mio. Euro zugunsten einiger finanzschwacher Landkreise, die ursprünglich ab 2018 wegfallen sollte, bis einschließlich 2021 beibehalten. Zudem werde die pauschale Ausgleichswirkung der Schlüsselzuweisung B1 für die kreisangehörigen Städte mit hoher Sozialausgabenbelastung um 10 Euro je Einwohner angehoben.

Teilen

Zurück