| Kommunen

Gesetzentwurf zur finanziellen Unterstützung der Kommunen in den Landtag eingebracht

Der Landtag hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und weiterer Landesgesetze mit Kommunalbezug in Erster Lesung beraten. Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere die gesetzliche Grundlage für die von Bund und Land angekündigte und bundesseitig bereits beschlossene Kompensationszahlung für die im Mai 2020 geschätzten, krisenbedingten Gewerbesteuermindereinnahmen in den Jahren 2020 und 2021 gelegt werden.

„Die Kommunen sind für das allgemeine Lebensgefühl in Rheinland-Pfalz und als wichtiger Akteur bei der Bewältigung der aktuellen Krisensituation von zentraler Bedeutung. Deswegen unterstützen wir die Kommunen in der Corona-Krise mit erheblichen Mitteln“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

Die Zahlungen zur Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen werden den Gemeinden außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zusätzlich zur Verfügung gestellt und sollen insbesondere dazu beitragen, die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Investitionsfähigkeit der Kommunen in der Krise aufrecht zu erhalten. „Dabei gehen wir noch über das Bundesvorhaben hinaus. Denn neben den 412 Millionen Euro für das Jahr 2020 wollen wir noch weitere 50 Millionen Euro für das Jahr 2021 zur Verfügung stellen“, betonte Ahnen.

Zur Verteilung der Mittel ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Nach Ermittlung eines individuellen Soll-Betrages für jede Gemeinde, der sich insbesondere aus den Gewerbesteuereinnahmen der letzten neun Jahre errechnet, wird dieser zunächst anteilig mit den Gewerbesteuereinnahmen der ersten drei Quartale des Jahres 2020 verglichen. Die für Dezember vorgesehene Abschlagszahlung von 412 Millionen Euro errechnet sich sodann aus dem Anteil der Mindereinnahmen einer Gemeinde an den Gesamtmindereinnahmen aller Gemeinden. Diese Berechnung wird in einer zweiten Stufe im Mai 2021, nachdem auch die Gewerbesteuereinnahmen des vierten Quartals 2020 und ersten Quartals 2021 vorliegen, mit den Ergebnissen dieser fünf Quartale wiederholt. Das Ergebnis bildet den finalen Anteil einer Gemeinde an den Mitteln für das Jahr 2020 und gleichzeitig die Grundlage für die Verteilung der für das Jahr 2021 vorgesehenen Mittel von 50 Millionen Euro.

Neben der hälftigen Kompensation der im Mai prognostizierten Gewerbesteuermindereinnahmen sieht der Gesetzentwurf weitere erhebliche Entlastungen der Kommunen vor. In Summe werden mit dem Gesetzentwurf weitere finanzielle Unterstützungen von knapp einer halbe Milliarde Euro bereitgestellt. Darüber hinaus schützt die Anhebung der Begrenzung der negativen Finanzreserve von 25 auf 50 Prozent der Verstetigungssumme die Kommunen auch vor möglichen künftigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den kommunalen Finanzausgleich, indem das Land im Bedarfsfall erheblich stärker in Vorleistung gehen kann.

„Trotz erheblicher corona-bedingter Steuermindereinnahmen des Landes stellen wir den Kommunen beträchtliche Mittel gerade auch zur Überwindung der Pandemie zusätzlich zur Verfügung und schaffen zudem Planungssicherheit für die nächsten Jahre“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Teilen

Zurück