Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen sagte dazu: „Ich begrüße das Gesetz und unterstütze mit Nachdruck die Umsetzung der OECD-Vereinbarungen. Die Strategien multinationaler Konzerne sind mit der Zeit immer ausgefeilter geworden, um Gewinne dort anfallen zu lassen, wo die geringste Steuerbelastung erwartet wird. Um eine faire Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu sichern, müssen die Staaten in abgestimmter Weise gegen grenzüberschreitende Steuervermeidung vorgehen. Die von der OECD aufgezeigten Schlupflöcher müssen geschlossen werden.“
Ein zentraler Bereich der Steuergestaltung liegt bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten und Lizenzen, da sich Eigentumsrechte in diesem Fall sehr einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Die Nutzung von Sondersteuerregimen für Einkünfte aus Patenten und Lizenzen gehört zu den besonders schädlichen Steuerpraktiken und hat zu einer besonders starken Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer geführt. Dies geht zulasten der in Deutschland versteuerten Gewinne, obwohl die Forschung zur Entwicklung der Patente und damit der wesentliche Teil der Wertschöpfung nach wie vor hierzulande stattfindet.
„Die Einigung auf ein international abgestimmtes Vorgehen, das die steuerliche Begünstigung an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat knüpft, ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer fairen Besteuerung. Klar ist aber auch: Das grundsätzliche Problem der Niedrigbesteuerung von Patent- und Lizenzeinkünften wird dadurch nur zum Teil gelöst. Langfristig wäre es richtig, die Vorzugsbesteuerung bei Patent- und Lizenzboxen international vollständig abzuschaffen“, erklärte Ministerin Ahnen.