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Fusion der Finanzämter Mainz-Mitte und Mainz-Süd wird ab März 2018 in drei Stufen umgesetzt

Zum 1. März 2018 wird die erste von insgesamt drei Stufen zur Zusammenführung der Finanzämter Mainz-Mitte und Mainz-Süd umgesetzt, wie die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen heute in Mainz mitteilte. „Damit realisieren wir nun den letzten Baustein der Strukturreform der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung. Ziel der Reform ist es, den ländlichen Raum durch den Erhalt und den Zuwachs von Arbeitsplätzen bei den Menschen vor Ort zu stärken. Gleichzeitig erhalten wir damit auch die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung, denn es werden größere Arbeitseinheiten geschaffen“, sagte Doris Ahnen.
Gebäude
Front des Finanzamtes Mainz-Mitte

Bürgernähe und Kundenorientierung würden bei der Umsetzung der Zusammenführung der Mainzer Finanzämter besonders berücksichtigt, betonte die Ministerin, so dass die Bürgerinnen und Bürger ihre steuerlichen Angelegenheiten nach wie vor an den bekannten Service-Center-Standorten erledigen könnten. Dies gelte insbesondere für das in der Schillerstraße angesiedelte Service-Center des derzeitigen Finanzamts Mainz-Mitte, das auch künftig von allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern genutzt werden könne, auch wenn ein anderes Finanzamt für sie steuerlich zuständig sei.

Die Strukturmaßnahme hat Zuständigkeitsverlagerungen auf die umliegenden Finanzämter zur Folge, die in drei Stufen umgesetzt werden.

1. Stufe (1. März 2018)
Bereits zum 1. März 2018 geht die örtliche Zuständigkeit für die Stadt Kirn und die Verbandsgemeinde Kirn-Land vom Finanzamt Bad Kreuznach auf das Finanzamt Idar-Oberstein über. Gleichzeitig wird das Finanzamt Bad Kreuznach für die bislang dem Finanzamt Bingen-Alzey zugeordneten Verbandsgemeinden Sprendlingen-Gensingen und Wöllstein zuständig.

2. Stufe (1. Juli 2018)
Zum 1. Juli 2018 erweitert das Finanzamt Kaiserslautern seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich um die Verbandsgemeinden Eisenberg, Rockenhausen und Winnweiler, die in der bisherigen Zuständigkeit des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden lagen.

3. Stufe (1. Dezember 2018)
Zum 1. Dezember 2018 fusionieren die bisherigen Finanzämter Mainz-Mitte und Mainz-Süd zum Finanzamt Mainz. Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Mainz wird dabei ausschließlich die Stadt Mainz umfassen. Infolge dessen wechselt die Zuständigkeit für die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinde Nieder-Olm zum 1. Dezember 2018 an das Finanzamt Bingen-Alzey. Für die Verbandsgemeinden Rhein-Selz und Bodenheim wird ab dem 1. Dezember 2018 das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zuständig.

Weitere Informationen werden frühzeitig in der örtlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Finanzämter veröffentlicht.

Hintergrundinformationen zur Strukturreform
Die Maßnahmen der Strukturreform gehen zurück auf ein im Projekt „Zukunftsinitiative Steuerverwaltung“ entwickeltes Konzept, das eine sich stärker am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit orientierende Bearbeitungsweise zum Ziel hat. Dadurch soll ermöglicht werden, die Aufgabenerledigung innerhalb der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung langfristig sicherzustellen. Sämtliche Strukturveränderungen zielen auf die Schaffung einer optimierten Aufbau- und Ablauforganisation durch eine zentralisierte Aufgabenerledigung und die Schaffung größerer Arbeitseinheiten. Außerdem wird eine konsequente Reduzierung der Immobilienkosten durch eine effiziente Raumnutzung bei gleichzeitiger Stärkung ländlicher Strukturen angestrebt. Die Fusion der Finanzämter Mainz-Mitte und Mainz-Süd ist die letzte Maßnahme der Strukturreform aus dem Jahr 2012.

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