„Wir haben es uns im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen zur gemeinsamen Aufgabe gemacht, die Kommunen dabei zu unterstützen, mehr Bauland zu aktivieren. Insbesondere in Regionen mit anhaltend hoher Wohnraumnachfrage ist es von entscheidender Bedeutung, dass genügend Flächen für die benötigten Wohnungsbauvorhaben entwickelt werden. Unsere neue Förderinitiative kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten“, erklärte Bauministerin Doris Ahnen.
Die an der Initiative teilnehmenden Gemeinden werden in insgesamt drei Förderkategorien entweder bei der Aktivierung und Entwicklung von konkreten Wohnbauflächen oder bei der Erarbeitung von Konzepten für interkommunal abgestimmte Wohnbauflächenentwicklungen unterstützt. Über allen Aktivitäten stehen dabei die Leitziele des bezahlbaren Wohnens und einer qualitätvollen Stadt-, Orts- und Quartiersentwicklung unter Beachtung einer vorrangigen Entwicklung von innerörtlich gelegenen Flächen.
„Bei der Aktivierung von Wohnbauflächen sind vor allem die wachsenden Städte, aber auch die Gemeinden in deren Umland gefordert, gemeinsam für gute Wohn- und Lebensbedingungen in der Region zu sorgen. Gleiches gilt, wenn auch unter anderen Rahmenbedingungen, für solche Städte und Gemeinden, die in der Fläche des Landes eine überörtliche Wohnraumversorgungsfunktion erfüllen. Diesen unterschiedlichen Erfordernissen und Rahmenbedingungen wird mit der breit und differenziert angelegten Fördergebietskulisse Rechnung getragen“, so Ahnen weiter.
„Bezahlbarer Wohnraum kann nur unter Einbindung auch der ländlichen Räume geschaffen werden. Daher brauchen wir eine Stadt-Land-Offensive, die über das Thema Wohnen hinaus auch Arbeiten und Leben allgemein miterfasst. Der Gemeinde- und Städtebund begrüßt vor diesem Hintergrund insbesondere interkommunal getragene Baulandaktivierungsstrategien, die sich vorausschauend einer regionalen Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung widmen und dabei auch den Blick über den Speckgürtel der jeweiligen Stadtregion hinauswagen“, ergänzte Dr. Karl-Heinz Frieden, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
Als konkrete Unterstützungsleistungen sind eine für die Gemeinden kostenfreie Inanspruchnahme grundlegender Beratungs- und Moderationsleistungen sowie eine Förderung für die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten vorgesehen. Dabei können förderfähige Kosten für nicht investive Maßnahmen mit bis zu 90 Prozent, maximal bis zu 250.000 Euro je Gemeinde, gefördert werden. Voraussetzung dafür ist neben einem entsprechenden Förderantrag der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land, in der sich die Gemeinde zur Umsetzung eines angemessenen Anteils an gefördertem Wohnraum auf den zu entwickelnden Flächen verpflichtet.
„Mit solchen projektbezogenen Vereinbarungen verständigen wir uns auf konkrete gemeinsame Ziele, wie bezahlbares Wohnen und guter Städtebau erreicht werden können. Das abgestimmte Vorgehen zwischen dem Arbeitsbereich Bauen und Wohnen im Ministerium der Finanzen und den Arbeitsbereichen Kommunalentwicklung, Siedlungsentwicklung und Städtebauförderung im Ministerium des Innern und für Sport bietet dabei für die teilnehmenden Gemeinden einen wichtigen Synergieeffekt bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen. Ich würde mich freuen, wenn sich viele Gemeinden mit ihren verschiedenen Vorhaben bewerben“, sagte die Ministerin abschließend.
Interessierte Gemeinden können sich bis zum 30. April 2021 um die Teilnahme an der Initiative bewerben. Die Auswahl der Pilotgemeinden und Kooperationsverbünde und der Beginn der projektbezogenen Arbeiten ist für Juni 2021 vorgesehen. Weitere Informationen zur Förderinitiative und zu den Teilnahmebedingungen finden Sie im Teilnahmeaufruf.