| Grundsteuer

Finanzministerin Doris Ahnen zur aktuellen Debatte um die Grundsteuerreform

Zur aktuellen Debatte um die Reform der Grundsteuer erklärt die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen: „Bayern muss jetzt endlich seine ‚Basta-Politik‘ bei der Reform der Grundsteuer aufgeben. Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer festgestellt und dem Gesetzgeber klare Fristen zur Neuregelung vorgegeben. Demnach muss bis spätestens zum 31. Dezember in diesem Jahr eine Neuregelung zur Grundsteuer beschlossen sein.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben sich Bund und Länder in einem intensiven fachlichen Diskurs aufeinander zubewegt und gute Kompromisse gefunden. Diese sind in den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers eingeflossen. Der Gesetzentwurf findet breite Unterstützung, insbesondere auch seitens der Kommunen. Die Grundsteuer stellt mit einem Aufkommen von über 14 Milliarden Euro einen unverzichtbaren Teil der Einnahmen der Kommunen dar. Es ist Konsens bei allen Beteiligten, dass die Reform aufkommensneutral sein muss.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist praktikabel, gerecht und berücksichtigt darüber hinaus soziale Komponenten, beispielsweise sollen der sozial geförderte Wohnungsbau, die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und die Baugenossenschaften bei der Bemessung der Grundsteuer begünstigt werden.

Ich fordere das Land Bayern auf, sich zum Wohle der gesamtstaatlichen Interessen verantwortlich in den Reformprozess einzubringen und taktische Interessen zurückzustellen.“

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