Wenn die Länder weitgehende Möglichkeiten erhalten sollten, von einer bundesgesetzlichen Regelung abzuweichen, führt dies zu einer Rechtszersplitterung. Einer Länderöffnungsklausel stehe ich deshalb kritisch gegenüber.
Letztendlich steht jedoch im Vordergrund, dass die Grundsteuer mit einer bundesweit einheitlichen Bewertungsgrundlage erhalten bleibt und das Steueraufkommen für die Kommunen gesichert wird.“